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Neue EU-Vorschriften für Online-Finanzdienstleistungen: Mit einem Klick Vertrag widerrufen

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 18.12.2023

Heute treten die neuen EU-Vorschriften über Online-Finanzdienstleistungen in Kraft. Unter anderem müssen die Anbieter eine neue Schaltfläche „Widerruf“ einführen, über die die Verbraucherinnen und Verbraucher mit nur einem Klick von einem Vertrag zurücktreten können. Die Richtlinie über Finanzdienstleistungen im Fernabsatz wird die Verbraucherrechte stärken und die grenzüberschreitende Erbringung von Finanzdienstleistungen im Binnenmarkt fördern.

Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz und Verbraucherschutz, erklärte: „Eine Finanzdienstleistung kann aus vielen verschiedenen Gründen riskant sein, wenn der Verbraucher nicht gut über das Produkt informiert ist. Deshalb haben wir nun dafür gesorgt, dass die Verbraucher sich der Risiken im Voraus bewusst sind und ausreichend geschützt werden können, zumal wenn solche Dienste online gekauft werden. Wir wissen, dass die von Chatbots bereitgestellten Informationen nicht immer klar genug sind oder dass die Informationen über Ihr Widerrufsrecht besser sichtbar sein müssen. Die neuen Vorschriften werden die Situation der Verbraucher durch eine Reihe von Schutzmaßnahmen und konkreten Maßnahmen verbessern, z. B. eine sichtbare und leicht zugängliche Schaltfläche für den Rücktritt von einem Vertrag.“

Die Dienstleister müssen klarere Vorschriften für vorvertragliche Informationen bereitstellen. Auch werde sie verpflichtet sein, in Fällen, in denen die Chatbot-Kommunikation nicht zufrieden stellend ist, menschliche Kundenunterstützung zu leisten.

Diese neuen Vorschriften ergeben sich aus der überarbeiteten Richtlinie von 2002. Sie zielen darauf ab, die Digitalisierung des Sektors, neue Arten von Finanzdienstleistungen und Online-Transaktionen besser anzugehen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 19. Dezember 2025 in nationales Recht umsetzen.

Quelle: Europäische Kommission – Vertretung in Deutschland

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=114290

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