Neue IMI-Verordnung für die verbesserte Verwaltungszusammenarbeit

Am 14.11.2012 wurde die neue Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Das IMI wurde als elektronisches System für den Informationsaustausch zur effizienteren grenzüberschreitenden Verwaltungszusammenarbeit konzipiert. Es wird bislang u. a. im Rahmen von Dienstleistungs- und Berufsanerkennungs-RL eingesetzt. Die Internet-Anwendung, die sonst nötige Briefpost, Fax oder E-Mail zwischen den Verwaltungen ersetzen soll, steht den Behörden aller 30 EWG-Staaten seit 2008 offen und ermöglicht es über strukturierte Fragenabfolgen, die jeweils zuständigen Behörden in anderen Mitgliedstaaten ausfindig zu machen und Anfragen an sie zu richten. Ziel ist es, dies auszubauen und ein echtes "face-to-face"-Netz der EU-Verwaltungen zu schaffen, Verwaltungskosten zu reduzieren und Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten.

Die neue Verordnung enthält die Vorschriften für die Nutzung des IMI. Die Neuregelung betrifft insbesondere auch den Umgang mit personenbezogenen Daten bei der Datenverarbeitung. Explizit ist in der Verordnung festgehalten, dass die nationalen Vorschriften zur Wahrung des Berufsgeheimnisses gelten. Die vorgeschlagene Erweiterung des Anwendungsbereichs, u. a. auf eCommerce und Arbeitnehmerentsendung, hat sich nicht durchgesetzt. Hauptanwendungsbereiche werden Dienstleistungs- und Berufsanerkennungsrichtlinie bleiben. Allerdings ist davon auszugehen, dass das System mittelfristig für andere Bereiche gelten und das bislang verwaltungsinterne System auch für eine Interaktion mit Bürgern und Unternehmen geöffnet wird: Beides wird in der Verordnung angekündigt. Die EU-Kommission wird zunächst in Pilotprojekten weitere Anwendungsbereiche testen.

Die Verordnung tritt am 04.12.2012 in Kraft und ist in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gültig.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel