BRAK, Mitteilung vom 20.04.2023
Die von der BRAK herausgegebene Mitgliederstatistik zum 01.01.2023 zeigt einen leichten Rückgang bei den niedergelassenen Anwältinnen und Anwälten. Zuwächse gab es bei Syndikusanwältinnen und -anwälten und in den Fachanwaltschaften. Der Frauenanteil in der Anwaltschaft stieg erneut. Erstmals dabei sind die neuen Berufsausübungsgesellschaften.
Die aktuelle Mitgliederstatistik zeigt – trotz erneuten Rückgangs bei den Einzelzulassungen – insgesamt einen Zuwachs bei den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern. Den größten Anteil hieran haben die seit 01.08.2022 zulassungspflichtigen Berufsausübungsgesellschaften.
Zum Stichtag 01.01.2023 verzeichneten die 28 Rechtsanwaltskammern insgesamt 169.388 Mitglieder (inkl. Gesellschaften). Im Vergleich zum Vorjahr (167.085) bedeutet dies einen Zuwachs um 2.303 Mitglieder (1,38 %). Insgesamt waren 0,24 % weniger und damit noch 165.186 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Vorjahr: 165.587) zugelassen.
Der Frauenanteil in der Anwaltschaft stieg erneut auf nunmehr 36,67 %. Weiterhin ist er in der Syndikusrechtsanwaltschaft am größten. 45,46 % der doppelt Zugelassenen und sogar 58,14 % der Nur-Syndici sind weiblich. Ihr Anteil liegt damit deutlich höher als bei den Rechtsanwältinnen mit Einzelzulassung (34,6 %).
Weiter rückläufig ist die Anzahl der Anwaltsnotarinnen und -notare: Mit 4.955 liegt sie um 1,2 % unter dem Vorjahr (5.015); der Frauenanteil ist hingegen um 3,26 % gestiegen.
Erstmals in der Statistik erfasst sind die infolge der „großen BRAO-Reform“ seit dem 01.08.2022 zulassungspflichtigen Berufsausübungsgesellschaften. 1.843 Berufsausübungsgesellschaften waren zum 01.01.2023 bei den Rechtsanwaltskammern zugelassen. Außerdem waren 27 Partnerschaftsgesellschaften freiwillig zugelassen.
Die Zahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte ist minimal gestiegen: So gab es zum Stichtag 45.968 Fachanwälte (Vorjahr: 45.960), davon waren 15.026 Fachanwältinnen (Vorjahr: 14.872). Damit liegt der Frauenanteil bei 32,69 %. 27,8 % der zugelassenen Rechtsanwälte sind auch Fachanwälte; von den insgesamt zugelassenen Rechtsanwältinnen sind 24,8 % auch Fachanwältinnen.
Die Anzahl der erworbenen Fachanwaltstitel hat weiter zugenommen und beträgt insgesamt 58.339 (Vorjahr: 58.229). Davon erwarben 34.854 Rechtsanwälte (davon 12.174 weiblich) einen Fachanwaltstitel, 9.864 Rechtsanwälte (davon 2.627 weiblich) zwei Fachanwaltstitel und 1.250 Rechtsanwälte (davon 225 weiblich) die höchstmöglichen drei Fachanwaltstitel.
Beliebteste Fachanwaltschaft ist nach wie vor die für Arbeitsrecht (11.101), gefolgt von der Fachanwaltschaft für Familienrecht (8.940), die mit 59,18 % den höchsten Frauenanteil aufweist. Gleichzeitig hat sie allerdings insgesamt neben den Fachanwaltschaften für Sozialrecht sowie für Bank- und Kapitalmarktrecht einen Rückgang zu verzeichnen – sowohl insgesamt betrachtet als auch beim Frauenanteil. Hingegen haben die Fachanwaltschaften für Verwaltungsrecht sowie für Miet- und Wohnungseigentumsrecht trotz rückläufiger Gesamtzahl einen Zuwachs bei den Fachanwältinnen. Die höchsten Zuwächse können die jüngsten Fachanwaltschaften für Vergaberecht, Migrationsrecht und Sportrecht verbuchen.
Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin Ausgabe 8/2023
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