Neue Steuerberatervergütungsverordnung – Steuerberater begrüßen Anpassung der Steuerberatervergütung

BStBK, Pressemitteilung vom 23.11.2012

Der Bundesrat hat am 23.11.2012 einer Novellierung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zugestimmt. Die Bundessteuerberaterkammer begrüßt die Neuerungen im Vergütungsrecht und die Erhöhung der Steuerberatervergütung, auch vor dem Hintergrund, dass die letzte Gebührenreform mehr als 14 Jahre zurück liegt.

"Mit der linearen Anhebung der Gebührentabellen und den punktuellen Anpassungen einzelner Vergütungstatbestände hat der Verordnungsgeber mit viel Augenmaß die Honorare der Steuerberater an die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre angepasst", sagt BStBK-Präsident Dr. Horst Vinken. "Die zusätzlichen Änderungen stellen das Vergütungsrecht wieder auf eine aktualisierte und praxistaugliche Grundlage."

So schlüsselt die aktuelle StBVV die Abrechnungsgrundlagen für neue Tätigkeiten des Steuerberaters z. B. im Rahmen der Erbschaftsteuer- oder Unternehmensteuerreform für Mandanten auf und überflüssig gewordene Gebührentatbestände z. B. aufgrund des Wegfalls der Eigenheimzulage wurden aufgehoben.

Die Änderungen treten nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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Quelle: BStBK