Neuer Gesetzentwurf zum Internationalen Privatrecht angenommen

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 09.11.2012

Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 8. November einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 und zur Änderung anderer Vorschriften des Internationalen Privatrechts (17/11049) auf Empfehlung des Rechtsausschusses angenommen.

Dabei geht es um die Anpassung deutschen Rechts an die EU-Verordnung zur verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (so genannte Rom-III-Verordnung). Die Verordnung regelt, welches Recht auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwenden ist. Ferner wird für bestimmte Fälle eine Rechtsgrundlage für die Eintragung eines im EU-Ausland erworbenen und dort in einen Personenstandsregister eingetragenen Namens geschaffen.

Quelle: Deutscher Bundestag