Neuer Rundfunkbeitrag: Reform war überfällig – aber nicht so!

DIHK, Pressemitteilung vom 07.02.2013

Seit dem 1. Januar 2013 beteiligen sich alle Haushalte und Unternehmen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Statt einer Gebühr gibt es nun einen Beitrag, der nicht mehr an das Vorhandensein von Empfangsgeräten gekoppelt ist. Die Mehrheit regt das nicht weiter auf. Denn die meisten Haushalte und auch viele Unternehmen zahlen nicht mehr als bislang. Unmut gibt es aber nicht nur bei denjenigen, die generelle Kritik am System äußern. Es protestieren auch Betroffene, die deutlich mehr zahlen müssen und zu Recht nach dem Grund dafür fragen. Das sind insbesondere Filialunternehmen.

Geräteunabhängiger Ansatz im Grunde richtig, …
Der Rundfunkempfang konnte spätestens seit Einführung von TV-Streaming im Internet und Online-Radio nicht mehr sinnvoll daran festgemacht werden, ob jemand ein herkömmliches Radio oder einen Fernseher besaß. Mit der Abkehr vom Geräteansatz verabschiedet man sich auch endlich von der umstrittenen PC-Gebühr, mit der insbesondere Selbständige, die von zu Hause aus arbeiten, zur Kasse gebeten wurden. Aber vielen Unternehmen, denen nun neue Rechnungen ins Haus flattern, beschert die Reform eine böse Überraschung: Sie fallen zum Teil um ein Vielfaches höher aus als bislang! So zahlte beispielsweise eine bekannte Drogeriekette mit ihren 1.345 Filialen vor der Reform 94.000 Euro im Jahr, nun sind es 266.000 Euro.

… aber Unwuchten im System
Ursache dafür ist, dass der neue Beitrag nicht für ein Unternehmen insgesamt, sondern pro Betriebsstätte berechnet wird. Dies führt dazu, dass Unternehmen mit mehreren Filialen deutlich schlechter gestellt werden als Unternehmen mit nur einem Standort. Bei der Erfassung der Mitarbeiterzahl spielt es zudem keine Rolle, ob Mitarbeiter voll- oder teilzeitbeschäftigt sind. Dadurch werden auch Branchen mit hohem Teilzeitanteil ungleich stärker belastet. Zusätzlich zur Mitarbeiterzahl werden Pkw, Lkw und Omnibusse weiterhin in die Berechnung des Rundfunkbeitrags einbezogen. Und auch Hotelzimmer, Gästezimmer und Ferienwohnungen wirken sich beitragssteigernd aus. Diese "Zusatzbeiträge" erinnern dann doch wieder stark an den alten Geräteansatz.

Insgesamt Mehrbelastung der Wirtschaft erwartet
Neben den hohen Einnahmen über die Kraftfahrzeuge führt die Beitragsberechnung auf Grundlage des Betriebsstättenansatzes unweigerlich zu einer Aufkommenssteigerung. Und dies alles, obwohl Mitarbeiter in Unternehmen in der Regel während der Arbeitszeit kein Radio hören oder gar fernsehen.

Mehr Transparenz erforderlich
Immerhin sollen die finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels – so haben es die Länder vorgesehen – 2014 überprüft werden. Bürger und Unternehmen haben ein Recht darauf, schnellstmöglich zu erfahren, wie viel Geld nun tatsächlich in die Kassen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gespült wird. Bereits nach dem 2. Quartal 2013 müssen die Öffentlich-Rechtlichen ihre Zahlen offenlegen. Kommt es zur Mehrbelastung, erwartet die Wirtschaft Nachbesserungen.

Legitimation fraglich
Unternehmen, Städte, soziale Einrichtungen, Hochschulen und andere nicht-private Institutionen erwarten von der Politik eine Antwort auf die Frage, mit welcher Legitimation zusätzlich zur Haushaltsabgabe ein Beitrag entrichtet werden muss. Wenn Unternehmen schon zahlen, dürfen sie nicht ungleich behandelt werden. Und vor allem: Filialbetriebe dürfen nicht mehr zahlen als gleich große Unternehmen mit nur einem Standort!

Quelle: DIHK