Justizministerium Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 15.01.2013
"Am 1. Januar 2013 hat das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder seinen Betrieb aufgenommen. Über die Internetadresse www.vollstreckungsportal.de können Gläubiger aus Rheinland-Pfalz und ganz Deutschland nun gegen eine Gebühr von 4,50 Euro Informationen über ihre Schuldner und Schuldnerinnen online abrufen", informierte Justiz- und Verbraucherschutzstaatssekretärin Beate Reich am 15.01.2013 in Kaiserslautern anlässlich des Besuchs des Amtsgericht Kaiserslautern als neues zentrales Vollstreckungsgericht.
"Die Einsicht in das zentrale Schuldnerverzeichnis ist jedem und jeder gestattet, der oder die hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt, beispielsweise aufgrund einer Forderung, die auf einem Vollstreckungstitel beruht", so Reich weiter.
Den zu Grunde liegenden Staatsvertrag mit allen Bundesländern über den Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder hatte Justizminister Hartloff bereits am 16. Oktober 2012 gezeichnet. Der Landtag hatte dem Staatsvertrag in seiner Sitzung am 12. Dezember 2012 zugestimmt.
"Somit konnte ein Kernstück des am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung rechtzeitig umgesetzt werden. Gläubigern wird nun die Möglichkeit gewährt, sich frühzeitig und wesentlich komfortabler als früher Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners zu beschaffen", unterstrich Reich die neuen Möglichkeiten, die durch die länderübergreifende Zusammenarbeit auch für Rheinland-Pfalz geschaffen wurden.
Die Aufgaben zur Führung der Schuldnerverzeichnisse und zur Verwaltung der vom Schuldner geleisteten Vermögensauskünfte wurden in jedem Bundesland einem zentralen Vollstreckungsgericht übertragen, in Rheinland-Pfalz dem Amtsgericht Kaiserslautern.
"Der Datenbestand der bislang in den einzelnen Bundesländern geführten Schuldnerverzeichnisse wird nunmehr schrittweise bundesweit zentral zusammengeführt und so für eine Online-Abfrage zugänglich gemacht", erklärte Reich. Die Staatssekretärin verspricht sich davon eine erhebliche Verbesserung der Möglichkeiten der Informationsgewinnung für Gläubiger einhergehend mit einer merklichen Steigerung der Effektivität von Vollstreckungsmaßnahmen. Durch den Einsatz moderner Kommunikations- und Informationstechnologien soll zudem der mit der Vollstreckung von Geldforderungen verbundene Verwaltungsaufwand bei den Gerichten minimiert werden.
Hintergrundinformationen:
Entsprechend der Übergangsregelung in § 39 Nr. 5 EGZPO werden die bisherigen Schuldnerverzeichnisse nach § 915 ZPO für eine Übergangszeit von maximal fünf Jahren nach dem 1. Januar 2013 weiter fortgeführt. Eine Übernahme der Eintragungen aus dem Schuldnerverzeichnis nach altem Recht in das Schuldnerverzeichnis neuer Prägung wird nicht erfolgen. Eintragungen nach altem Recht können daher weiterhin nur über das jeweils örtlich zuständige Vollstreckungsgericht ermittelt werden. Ab jetzt vorzunehmende Neueintragungen in das Schuldnerverzeichnis werden dagegen über das zentrale Vollstreckungsgericht erfasst und können hier abgerufen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.vollstreckungsportal.de.
Quelle: Justizministerium Rheinland-Pfalz