Bundesregierung, Mitteilung vom 13.12.2023
Beim Kauf eines Neuwagens sollen sich Verbraucherinnen und Verbraucher künftig besser über die Energieeffizienz von Fahrzeugmodellen informieren können. Deshalb hat das Kabinett den Entwurf für die geänderte Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung auf den Weg gebracht. Die Neuerungen im Überblick.
Die Höhe der CO2-Emissionen belastet nach wie vor stark die Umwelt. Noch immer befinden sich zu viele Autos auf den Straßen, die das Klima schädigen. Deshalb hat das Kabinett nun den Entwurf für die geänderte Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung auf den Weg gebracht.
Ziel: Mehr energieeffiziente Autos
Die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ist ein weiterer Schritt hin zu weniger Emissionen im Verkehr. Ziel ist, dass mehr Leute energieeffiziente Autos mit wenig Schadstoffausstoß kaufen. Pkw-Hersteller sollen mehr umweltfreundliche Wagen auf den Markt bringen. Mit der novellierten Verordnung will die Bundesregierung die Akzeptanz des Pkw-Labels steigern.
Realitätsnäheres Prüfmessverfahren
Anlass für die Novelle ist die europaweite Umstellung auf das sogenannte WLTP-Prüfmessverfahren („Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure“). Das WLTP-Verfahren liefert deutlich realitätsnähere Daten als die frühere NEFZ-Messung (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Mit dem Messverfahren wird festgestellt, welche Energieverbrauchs- und CO2-Emisisonswerte ein neues Pkw-Typenmodell hat. Da es EU-weit angewendet werden muss, müssen die Mitgliedstaaten auch ihre Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungen entsprechend anpassen.
Wann kann die Verordnung in Kraft treten?
Die Verordnung passt sich den Vorgaben der EU von 2017 an und konkretisiert sie. Nachdem das Kabinett sie auf den Weg gebracht hat, bedarf es für die endgültige Notifizierung noch der Zustimmung durch den Bundesrat. Dieser befasst sich voraussichtlich im Februar 2024 damit.
Neuerungen beim Pkw-Label
Sieben farbige CO2-Klassen: Künftig werden neue Pkw anhand der absoluten CO2-Emissionswerte eingeteilt. Das Gewicht eines Fahrzeugs spielt keine Rolle mehr. Es ist bisher mit ein maßgebliches Kriterium für die Effizienzklassen. Die neue Einteilung soll verhindern, dass ein großes Auto aufgrund gleicher CO2-Emisisonswerte wie ein kleines ähnlich oder sogar besser eingestuft wird. Die CO2-Effizienz kann anhand der Farbskala auf dem Pkw-Label abgelesen werden. Das neue Label soll in sieben Klassen von „A“ (grün, beste) bis „G“ (rot, schlechteste) eingeteilt werden. Die alte Klasse A+ fällt also weg.
CO2-Kosten: Verbraucherinnen und Verbraucher finden auf dem neuen Pkw-Label zudem beispielhafte Informationen darüber, wie sich die CO2-Bepreisung fossiler Kraftstoffe künftig an der Tankstelle auswirken können. Da die Höhe des künftigen CO2-Preises noch nicht feststeht, liegen den Beispielberechnungen drei angenommene Durchschnittspreise über zehn Jahre (mittel, niedrig, hoch) zugrunde.
Es soll fünf Label geben, je nach Antriebsart und Kraftstoff für Benzin-, Diesel und Erdgas-Pkw, rein batterieelektrische, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellen-Pkw.
Quelle: Bundesregierung
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