Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 08.11.2012
Bei Enthaltung von SPD und Grünen und gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 8. November dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (17/10038, 17/10251) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/11395) zugestimmt.
Ziel der EU-Vorgaben ist es, einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum herzustellen (Single Euro Payments Area, SEPA). Spätestens ab dem 1. Februar 2016 sind bargeldlose Zahlungen nur noch im SEPA-Überweisungsverfahren und SEPA-Lastschriftverfahren unter Verwendung der internationalen Kontokennung IBAN (International Bank Account Number) möglich. Mit dem SEPA-Begleitgesetz wird auch das so genannte Unisex-Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt, wonach ab 21. Dezember 2012 geschlechtsbedingte Differenzierungen, vor allem bei Kranken- und Lebensversicherungsverträgen, etwa im Hinblick auf die unterschiedliche Lebenserwartung von Männern und Frauen, nicht mehr zulässig sind. Der Bundestag lehnte einen Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/11407) ab, die Beteiligung der Versicherten am gesamten Rohüberschuss der Versicherer auf 90 Prozent anzuheben.
Quelle: Deutscher Bundestag