Öffentliche Anhörung zu Streubesitzdividenden

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 16.11.2012

Um die steuerliche Behandlung von sogenannten Streubesitzdividenden geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 19.11.2012. Zu der Anhörung, die um 12.00 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses beginnt und bis 14.00 Uhr dauern soll, werden insgesamt 16 Sachverständige erwartet.

Gegenstand der Anhörung ist der von der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 (17/11314). Danach sollen sogenannte Streubesitzdividenden, die an ausländische Unternehmen gezahlt werden, steuerfrei sein. Damit soll ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 (Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland) umgesetzt werden. Das Gericht hatte die Erhebung der Abgeltungsteuer auf Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen untersagt, wenn die Beteiligung unter zehn Prozent liegt und damit die sogenannte "Mutter-Tochter-Richtlinie" keine Anwendung findet. In diesen Fällen war bisher Kapitalertragsteuer von 25 Prozent einbehalten worden, bei Vorhandensein eines Doppelbesteuerungsabkommens 15 Prozent. Bei inländischen Unternehmen wurde zwar auch die Kapitalertragsteuer erhoben, sie wurde jedoch mit der Körperschaftsteuer verrechnet. Die unterschiedliche Behandlung in- und ausländischer Unternehmen war vom EuGH als Verstoß gegen europäisches Recht angesehen worden. Die betroffenen Körperschaften sollen eine Erstattung der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragssteuer verlangen können.

Quelle: Deutscher Bundestag