EU-Kommission, Pressemitteilung vom 04.05.2023
Die EU-Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Kampf gegen gewerbsmäßige Online-Piraterie von Sport- und anderen Live-Veranstaltungen wie Konzerten und Theateraufführungen zu verstärken. In einer Empfehlung fordert sie die nationalen Behörden, Rechteinhaber und Anbieter von Vermittlungsdiensten auf, gegen die unerlaubte Weiterverbreitung solcher Streamings vorzugehen, unter Einhaltung der Grundrechte und der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten.
Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, betonte: „Das Internet macht es europäischen Bürgerinnen und Bürger schon jetzt möglich, eine Vielzahl von Veranstaltungen – von Sportereignissen bis hin zu Konzerten – live zu verfolgen. Die gewerbliche Piraterie gefährdet jedoch die Tragfähigkeit unserer Kultur- und Sportwirtschaft. Das gilt vor allem bei Live-Veranstaltungen, die ihren Wert größtenteils während der Übertragung in Echtzeit generieren. Daher ist es sehr wichtig, dass Online-Vermittler mit den Organisatoren von Sport- und anderen Live-Veranstaltungen sowie mit Sendeunternehmen zusammenarbeiten, um die Piraterie von Live-Veranstaltungen zu bekämpfen.“
Thierry Breton, Kommissar für den Binnenmarkt ergänzte: „Schon jetzt verfügen wir über einen soliden Rahmen, um gegen illegale Online-Inhalte vorzugehen, aber dieser muss auch durchgesetzt werden. Wir fordern heute die Mitgliedstaaten auf, schärfer gegen die Piraterie vorzugehen, die unserer Live-Veranstaltungswirtschaft die finanzielle Grundlage entzieht – beispielsweise, indem sie es Sportveranstaltern ermöglicht, eine Anordnung zu beantragen. Wir führen ein Monitoringsystem und klare zentrale Leistungsindikatoren ein, um Wirkung dieser Maßnahmen auf die Bekämpfung der Online-Piraterie und den möglichen Bedarf an weiteren Maßnahmen zu bewerten.“
Sport- und andere Live-Veranstaltungen tragen zur Vielfalt der europäischen Kulturszene bei, bringen Bürgerinnen und Bürger zusammen und stiften Gemeinschaftsgefühl. Die Organisation solcher Veranstaltungen und ihre Live-Übertragung erfordern erhebliche Investitionen, gleichzeitig fördern sie das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Unerlaubtes Streaming kann erhebliche Einnahmeverluste für Künstlerinnen und Künstler, für die Organisatoren von Sport- und anderen Live-Veranstaltungen und für Sendeunternehmen nach sich ziehen und damit dafür sorgen, dass sie ihre Dienste nicht mehr rentabel anbieten können.
Die Empfehlung konzentriert sich auf drei Aspekte:
- Zügige Bearbeitung von Meldungen im Zusammenhang mit Live-Veranstaltungen: Gestützt auf das Gesetz über digitale Dienste wird unterstrichen, wie wichtig es ist, dass Anbieter von Hostingdiensten schnell tätig werden, um die durch illegales Streaming verursachten Schäden so gering wie möglich zu halten.
- Dynamische Anordnungen: Gestützt auf die in der Durchsetzungsrichtlinie vorgesehenen Abhilfemaßnahmen, die auf Erfahrungen in einigen Mitgliedstaaten aufbauen, unterstützt die Empfehlung die Anwendung von auf Live-Veranstaltungen zugeschnittenen Sperrverfügungen; im Falle von Live-Sportveranstaltungen werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Sportveranstaltern die Befugnis zum Beantragen einer Anordnung einzuräumen, wo dies aktuell nicht möglich ist.
- Gewerbliche Angebote und Sensibilisierung: Sie empfiehlt den Organisatoren von Sport- und anderen Live-Veranstaltungen und Sendeunternehmen, ihre gewerblichen Angebote für Endnutzerinnen und -nutzer in der gesamten Union leichter verfügbar, erschwinglicher und attraktiver zu machen. Die Mitgliedstaaten hält sie dazu an, auf der Ebene der Verbraucher Nutzerinnen und Nutzer für legale Angebote dieser Art von Inhalten zu sensibilisieren und auf Ebene der Durchsetzungsbehörden das Bewusstsein für das Thema Piraterie zu schärfen.
Die Empfehlung fördert zudem die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden sowie zwischen Rechteinhabern und Vermittlern, um wirksamer gegen das Phänomen der unerlaubten Weiterverbreitung von Live-Veranstaltungen anzugehen. Ein wichtiges Ziel ist, einen regelmäßigen Informationsaustausch der Verwaltungsbehörden über angewendete Maßnahmen, Herausforderungen und bewährte Verfahren im Bereich Bekämpfung von Online-Piraterie zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten über Grenzen hinweg ist wichtig, denn auch die Piraterie erfolgt naturgemäß grenzüberschreitend.
Und schließlich wird mit der Empfehlung ein solides Monitoringsystem eingerichtet, um die Wirkung der Empfehlung auf die Bekämpfung der Piraterie zu bewerten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Diese Arbeit wird mit Unterstützung der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums (EUIPO-Beobachtungsstelle) erfolgen und die Festlegung klarer wesentlicher Leistungsindikatoren (KPI) für ein wirksames Monitoring beinhalten.
Nächste Schritte
Die Kommission wird gemeinsam mit der EUIPO-Beobachtungsstelle die Wirkung dieser Empfehlung genau beobachten. Heute wird das Verfahren zur Festlegung der zentralen Leistungsindikatoren für die Überwachung gestartet, das noch vor dem Sommer abgeschlossen sein wird.
Auf der Grundlage dieses Monitoring wird die Kommission bis zum 17. November 2025 die Wirkung der Empfehlung auf die unerlaubte Weiterverbreitung von Sport- und anderen Live-Veranstaltungen bewerten. Dies ist auch die Frist, bis zu der die Kommission bewerten wird, wie das Gesetz über digitale Dienste mit anderen Rechtsakten einschließlich des Urheberrechts zusammenwirkt. Die Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste wird die umfassendere Bekämpfung illegaler Inhalte auf Online-Plattformen fördern, was erhebliche Auswirkungen auch auf die unerlaubte Online-Weiterverbreitung von Live-Sportveranstaltungen und anderen Live-Veranstaltungen haben wird.
Die Kommission wird dann entscheiden, ob unter Berücksichtigung der technologischen Entwicklungen sowie der Entwicklung der Vertriebskanäle und des Konsumverhaltens zusätzliche Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind.
Quelle: EU-Kommission
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