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Online-Verfahren für geringe Streitwerte soll erprobt werden

BRAK, Mitteilung vom 15.11.2023

Zivilrechtliche Streitigkeiten mit geringfügigen Streitwerten sollen Bürger:innen künftig in einem beschleunigten Online-Verfahren durchsetzen können. Dafür wird derzeit ein Prototyp entwickelt. Das Bundesjustizministerium bereitet einen rechtlichen Rahmen für die Erprobung vor.

Um zivilrechtliche Streitigkeiten mit geringfügigen Streitwerten zügiger erledigen zu können, plant das Bundesministerium der Justiz (BMJ) die Einführung eines beschleunigten Online-Verfahrens vor den Amtsgerichten. Für Bürgerinnen und Bürger soll damit die Möglichkeit geschaffen werden, ihre Ansprüche in einem schnellen, niedrigschwelligen Verfahren geltend zu machen. Das Vorhaben knüpft auch an einen Beschluss der Herbst-Justizministerkonferenz 2021 an.

Dazu wird durch die bundeseigene DigitalService GmbH in einem Projekt die Umsetzung eines solchen Online-Verfahrens mit strukturierter Erfassung des Prozessstoffs und weitgehend digitalisierten Verfahrensabläufen entwickelt. BMJ und DigitalService arbeiten aktuell gemeinsam mit den Pilotgerichten mehrerer Länder an einem Prototyp für eine digitale Klageeinreichung. Das Online-Verfahren soll auch an „Mein Justizpostfach“ und in einem späteren Schritt an das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) angebunden werden.

Damit das Online-Verfahren in der Praxis erprobt werden kann, ist auch eine Anpassung des rechtlichen Rahmens erforderlich. Das BMJ arbeitet aktuell an einem Referentenentwurf für eine Erprobungsgesetzgebung. Angedacht ist, die Erprobung auf zehn Jahre anzulegen und während der Laufzeit die Erfahrungen zu evaluieren. Für die Einreichung sollen sowohl Nutzerkonten nach dem Onlinezugangsgesetz als auch das beA angebunden werden. Daneben sollen rechtliche Freiräume für die Schaffung einer Kommunikationsplattform eröffnet werden, mit der auch bundeseinheitliche digitale Kommunikations-, Austausch- und Übermittlungsformen zwischen den Parteien und dem Gericht erprobt werden können sollen. Auch hier wird eine Identifizierung von Anwältinnen und Anwälten mittels des beA angedacht.

Die technische Ausgestaltung im Einzelnen ist noch offen, insbesondere was die Standards für die Datenübermittlung betrifft. Die Vorschläge für einen elektronischen Nachrichtenraum und ein elektronisches Terminfindungswerkzeug hatte die BRAK in früheren Stellungnahmen zu Papieren zur Digitalisierung der Justiz bereits begrüßt. Auch hier sollte aus ihrer Sicht eine Authentifizierung über die beA-Zugangsmittel und damit eine Integrierung in das beA-Portal vorgenommen werden.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Berlin – Ausgabe 23/2023

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=112234

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