Pkw-Besteuerung in der EU

Die EU-Kommission legte am 14.12.2012 eine Mitteilung zur Beseitigung grenzüberschreitender steuerlicher Hindernisse in Bezug auf Personenkraftwagen vor. Darin wird die derzeitige Situation im Bereich der Pkw-Besteuerung in der EU beschrieben, ein Überblick über die häufigsten Rechtsfragen gegeben sowie Maßnahmen vorgeschlagen, die zur Beseitigung der gegenwärtigen Probleme der Doppelbesteuerung und Diskriminierung beitragen.

Die bestehenden Probleme werden darauf zurückgeführt, dass es keine EU-einheitliche Regelung für die Pkw-Besteuerung gibt. Die Zulassungs- und Kraftfahrzeugsteuern in der EU sind nicht harmonisiert. Obwohl einige Rechtsfragen durch EuGH-Urteile geklärt wurden, treten immer wieder neue Situationen auf, die durch die Rechtsprechung des EuGH nicht gelöst werden können.

Bisherige Initiativen und Legislativvorschläge der EU-Kommission sind an der notwendigen Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten gescheitert. Mit der vorgelegten Mitteilung will die EU-Kommission nun die einheitliche Pkw-Besteuerung vorantreiben, hat bewährte Praktiken ermittelt und empfiehlt u. a. folgende Maßnahmen:

  • Informationsbereitstellung zu Zulassungs- und Kraftfahrzeugsteuern beim Umzug in einen anderen Mitgliedstaat über zentrale Kontaktstellen der Mitgliedstaaten, die auf einer Webseite der EU-Kommission verlinkt werden.
  • Vermeidung von Doppelbesteuerung beim grenzüberschreitenden Verbringen durch Erstattung eines Teils der Steuer durch den Mitgliedstaat, in dem die Zulassungssteuer ursprünglich erhoben wurde. Dies soll unabhängig davon gelten, ob das Bestimmungsland eine Befreiung von der Zulassungssteuer vorsieht.
  • Keine Zulassungs- und Kraftfahrzeugsteuer für die vorübergehende Nutzung von Fahrzeugen, insbesondere für Mietwagen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel