BMJ, Pressemitteilung vom 17.10.2024
Wer in Deutschland eine GmbH gründen möchte oder Anmeldungen zum Vereinsregister vornehmen möchte, ist mit zeitraubenden bürokratischen Hemmnissen belastet. Dies geht aus einem Praxischeck zu beurkundungsbedürftigen Vorgängen im GmbH- und Vereinsrecht hervor, den das Bundesministerium der Justiz durchgeführt hat.
Eine Kurzfassung des Abschlussberichts wurde heute veröffentlicht. Der Bericht schlägt vor, Notare zu zentralen Ansprechpartnern bei der GmbH-Gründung und Vereinsregisteranmeldung zu machen. Dies würde die Prozesse vereinfachen und Entlastungen sowohl für die Wirtschaft als auch für das Ehrenamt bringen. Der Bürokratieabbau ist ein Kernanliegen der Bundesregierung. Praxischecks sind ein neues Format, um Potenziale für Bürokratieabbau zu ermitteln.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt:
„Deutschland leidet unter einem Bürokratie-Burnout. Mit dem Meseberger Entlastungspaket haben wir die nötige Trendwende eingeleitet. Wir entlasten unsere Unternehmen um fast 3,5 Milliarden Euro pro Jahr. Damit ist das Meseberger Entlastungspaket das größte Bürokratieabbau-Programm in der Geschichte unseres Landes. Klar ist: Dennoch ist es nur ein nächster Schritt, auf dem weitere folgen müssen. Der Abbaupfad muss weitergehen. Praxischecks sind ein wirkungsvolles Instrument, um von den Betroffenen zu erfahren, wo der Schuh drückt.
Unser Praxischeck zum Vereins- und GmbH-Recht hat gezeigt: Auch bei der Gründung von GmbHs und Vereinen gibt es einige bürokratische Hemmnisse. Die geltenden Regeln sind zu kompliziert, die Verfahren zu langwierig. Das ist ein Standortnachteil, der Innovationen hemmt. Denn insbesondere Start-ups werden häufig als GmbH gegründet. Die Beteiligten am Praxischeck haben vorgeschlagen, die Verfahrensschritte für Vereins- und GmbH-Gründung beim Notar zu bündeln. Notare sollen als „One-Stop-Shop“ fungieren. Gründungen und Registeranmeldungen könnten auf diese Weise vereinfacht, digitalisiert und beschleunigt werden – zum Vorteil von Vereinen und Unternehmen.
Einen ersten Schritt zum „One-Stop-Shop“ haben wir mit der Änderung der Bundesnotarordnung im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV gemacht. Weitere werden folgen. Ich danke den Mitwirkenden für die guten und produktiven Vorschläge. Diese wollen wir nun zügig gemeinsam umsetzen.“
Im Koalitionsvertrag haben sich die Koalitionsparteien darauf verständigt, Abläufe und Regeln zu vereinfachen, um der Wirtschaft mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen. Ein Praxischeck ist dabei ein wichtiges Instrument für Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung. Bei diesem werden bestimmte praktische Anwendungsfälle mit den relevanten Stakeholdern in Workshops ganzheitlich aus der „Nutzerperspektive“ analysiert.
Am „Praxischeck zu beurkundungsbedürftigen Vorgängen im Vereins- und GmbH-Recht“ des Bundesjustizministeriums waren insbesondere Vertreter von Unternehmen und Vereinen unterschiedlicher Größe und Struktur beteiligt. Im Rahmen des Praxischecks konnten folgende wesentliche Erkenntnisse gewonnen und daraus Lösungsansätze abgeleitet werden:
1. GmbH-Gründungen
- Gründer wünschen sich einen zentralen Ansprechpartner bei der Gründung einer GmbH. Dadurch könnten verschiedene behördliche Anzeige-, Mitteilungs- und Antragspflichten gebündelt werden. Da für diese bisher verschiedene Stellen zuständig sind, müssen Gründer dieselben Daten bisher wiederholt angeben. Eine einmalige Datenerfassung bei einem zentralen Ansprechpartner würde den betroffenen Unternehmen Zeit sparen.
- Um diesem Vorschlag zu entsprechen, schlugen die Betroffenen vor, die Notare schrittweise zu einem „One-Stop-Shop“ für die GmbH-Gründung auszubauen.
- Zudem dauerte vielen Unternehmern der Prozess bis zur Eröffnung eines Geschäftskontos zu lang. Deshalb schlugen sie vor, die Banken zur Beschleunigung dieses Vorgangs in das One-Stop-Shop-Konzept einzuschließen.
- Das Bundesministerium der Justiz wird die Initiative für eine ressortübergreifende Prüfung ergreifen. Es soll untersucht werden, auf welche Weise dieser Lösungsvorschlag umgesetzt werden kann.
2. Vereinsgründungen
- Im Bereich der Vereine stellten die Befragten fest, dass das Informationsangebot über die Gründung eines Vereins und die notwendige Eintragung ins Vereinsregister gegenwärtig nicht ausreichend ist.
- Deshalb wird sich das Bundesministerium der Justiz für die Schaffung eines zentralen Informationsangebots einsetzen. Dieses soll den Vereinen eine leicht zugängliche und verlässliche Hilfestellung bieten.
- Darüber hinaus hat der Praxischeck ergeben, dass der Vereinspraxis die derzeit noch bestehende Möglichkeit, Anmeldungen in Papier selbst zum Vereinsregister einzureichen, nicht wichtig ist. Im Gegenteil: Anmeldung in Papier können aufgrund entstehender Medienbrüche zu Verzögerungen bei Gericht führen.
- Vereinsregisteranmeldungen könnten weiter digitalisiert und beschleunigt werden, indem die Notare verpflichtet werden, für die Vereine die Anmeldung elektronisch beim Vereinsregister einzureichen. Denn die Vereinsvertreter müssen vor Einreichung der Unterlagen ohnehin den Notar zum Zweck der Unterschriftsbeglaubigung aufsuchen. Hierzu wird das Bundesministerium der Justiz einen Vorschlag erarbeiten.
3. Weitere Erkenntnisse
- Darüber hinaus legen es die Ergebnisse des Praxischecks beispielsweise nahe, den Anwendungsbereich der notariellen Online-Verfahren (Videobeurkundungsverfahren) auszuweiten.
- Auch hinsichtlich der Erhebung von Handelsregistergebühren haben die Praktiker Verbesserungspotential gesehen. Die Unternehmer äußerten daher den Wunsch nach Erleichterungen bei der Abwicklung.
- Das Bundesministerium der Justiz wird auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse auch hier Vorschläge für Verbesserungen erarbeiten.
Eine Kurzfassung des Abschlussberichts zum „Praxischeck zu beurkundungsbedürftigen Vorgängen im Vereins- und GmbH-Recht“ finden Sie hier.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
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