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Recht auf Reparatur: EU-Kommission begrüßt Einigung auf neue Verbraucherrechte

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 02.02.2024

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf die von der EU-Kommission vorgeschlagenen neue Regeln für das Recht auf Reparatur geeinigt. EU-Justizkommissar Didier Reynders begrüßte die politische Einigung: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen eine aktive Rolle übernehmen und zu einer grüneren Umwelt beitragen. Die Kommission hat auf diesen Wunsch gehört. Unnötiger Abfall und eine unnötige Verschwendung wertvoller Ressourcen lassen sich unter anderem dadurch vermeiden, dass Waren repariert statt automatisch durch neue ersetzt werden. Wir wollen den Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, sich von der Wegwerfmentalität zu verabschieden, die für unseren Planeten so schädlich ist. Die neue Richtlinie wird die Reparatur einfacher, leichter zugänglich und erschwinglicher machen. Sie wird auch ein wichtiges Signal an die Unternehmen senden, dass sich nachhaltige Geschäftsmodelle und Investitionen in Reparaturen auszahlen.“

Neue Vorschriften zugunsten von Reparaturen

Wenn die gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher eine einfachere und kostengünstigere Reparatur von Defekten bei allen Geräten verlangen können, die technisch reparierbar sein müssen (etwa Tablets, Smartphones, aber auch Waschmaschinen, Geschirrspüler usw.). Die Hersteller werden verpflichtet, öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen zu machen und dabei insbesondere auch anzugeben, wieviel die gängigsten Reparaturen ungefähr kosten werden.

Praktische Maßnahmen zugunsten von Reparaturen

Mit den vereinbarten Vorschriften werden die Mitgliedstaaten außerdem verpflichtet, Reparaturen mit weiteren Maßnahmen zu fördern, z. B. mit Reparaturgutscheinen oder Reparaturfonds. Solche Maßnahmen können mit EU-Mitteln gefördert werden – auch das ist in einigen Mitgliedstaaten bereits der Fall.

Neu ist darüber hinaus die Einrichtung einer europäischen Reparaturplattform, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern soll, über einfach zu bedienende Suchwerkzeuge passende Reparaturwerkstätten zu finden. Über die Plattform werden Reparaturwerkstätten, oft kleine und mittlere Unternehmen, ihre Dienstleistungen anbieten können.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Text, auf den sie sich politisch geeinigt haben, nun noch förmlich verabschieden. Sobald dies geschehen ist, wird die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

Hintergrund

Die Initiative „Recht auf Reparatur“ ergänzt mehrere andere Vorschläge der Kommission, mit denen über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts hinweg ein nachhaltiger Konsum erreicht und der Rahmen für ein echtes EU-weites „Recht auf Reparatur“ geschaffen werden soll.

Dieser Vorschlag soll zur Verwirklichung des übergeordneten Ziels der Europäischen Kommission beitragen, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Dafür müssen jedoch Verbraucherinnen bzw. Verbraucher und Unternehmen nachhaltiger konsumieren und produzieren.

Quelle: EU-Kommission

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=116667

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