Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten

BStBK, Stellungnahme vom 26.11.2012

Kurzfassung

Die BStBK stimmt dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten grundsätzlich zu. Auch sei es grundsätzlich sinnvoll, weitere Verfahren elektronisch abzubilden. Sinnvollerweise sollte dies jedoch mit allen staatlichen Stellen über ein möglichst einheitliches Verfahren möglich sein. Der in § 130a Abs. 4 Nr. 3 ZPO-E vorgesehene bundeseinheitliche Übermittlungsweg sollte daher zu allen staatlichen Stellen bestehen und auch für die Zugangseröffnung (Zustellungen) genutzt werden.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf der Homepage der BStBK.

Quelle: BStBK