EuG, Pressemitteilung vom 06.09.2023 zum Urteil des Gerichts T-600/21 vom 06.09.2023
Rückkehraktionen: Die Schadensersatzklage mehrerer syrischer Flüchtlinge gegen Frontex nach deren Rückführung in die Türkei durch Griechenland wird abgewiesen.
Da Frontex weder für die Prüfung der Begründetheit von Rückkehrentscheidungen noch von Anträgen auf internationalen Schutz zuständig ist, haftet diese Agentur der EU nicht für den Ersatz etwaiger Schäden in Verbindung mit der Rückführung in die Türkei.
Quelle: Gericht der Europäischen Union
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