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Schadstoffe am Arbeitsplatz: Besserer Schutz für Arbeitnehmer vor Kontakt mit gefährlichen Stoffen

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 07.02.2024

  • Erstmals seit 40 Jahren neue Grenzwerte für Blei
  • Erstmals Grenzwerte für die Exposition gegenüber Diisocyanaten
  • Besserer Schutz für alle, die am grünen Wandel arbeiten

Am 07.02.2024 hat das EU-Parlament zum ersten Mal seit vierzig Jahren neue Grenzwerte für die Exposition gegenüber Blei angenommen, und zum ersten Mal überhaupt für Diisocyanate.

Schätzungen zufolge sind derzeit 50.000 bis 150.000 Arbeitnehmer in der EU Blei und etwa 4,2 Millionen Arbeitnehmer Diisocyanaten ausgesetzt. Das neue Gesetz, das bereits mit den Mitgliedstaaten vereinbart und heute mit 589 gegen 10 Stimmen bei 40 Enthaltungen angenommen wurde, wird die Gesundheit der Arbeitnehmer durch niedrigere Expositionsgrenzwerte für diese Stoffe wirksamer schützen.

Sowohl Blei als auch Diisocyanate werden bei der Renovierung von Gebäuden sowie bei der Herstellung von Batterien, Windturbinen und Elektrofahrzeugen verwendet. Durch die Begrenzung der Exposition gegenüber diesen Chemikalien schützt die EU diejenigen, die am grünen Wandel arbeiten.

Grenzwerte für Blei zum ersten Mal seit 1982 aktualisiert

Die Exposition gegenüber Blei kann die Fruchtbarkeit bei Frauen und Männern sowie die Entwicklung des Fötus beeinträchtigen und das Nervensystem und die Nieren schädigen und zu Bluthochdruck führen.

Die neuen Grenzwerte, die zum ersten Mal seit 1982 aktualisiert wurden, liegen bei weniger als einem Viertel der derzeitigen Werte: Der Grenzwert für die berufliche Exposition wird auf 0,03 mg/m3 und der biologische Grenzwert auf 15 µg/100 ml festgelegt.

Die Europäische Kommission wird diese Grenzwerte innerhalb von fünf Jahren überarbeiten müssen, um Arbeitnehmerinnen im gebärfähigen Alter besser zu schützen, wobei die neuesten wissenschaftlichen Daten berücksichtigt werden.

Erstmals Grenzwerte für Diisocyanate

Diisocyanate sind schädlich für die Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen; sie sind eine der häufigsten Ursachen für berufsbedingtes Asthma und können allergische Reaktionen hervorrufen.

Das neue Gesetz legt den Grenzwert für die berufsbedingte Exposition gegenüber Diisocyanaten auf 6 µg NCO/m3 (die maximale Konzentration, der ein Arbeitnehmer während eines achtstündigen Arbeitstages ausgesetzt sein kann) und auf 12 µg NCO/m3 für die kurzzeitige Exposition (d. h. für einen Zeitraum von 15 Minuten) fest. Die Europäische Kommission wird diese Grenzwerte bis 2029 überprüfen.

Frühere Bleibelastung

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die mehrere Jahre lang berufsbedingt Blei ausgesetzt waren, ist der Blutbleispiegel so stark angestiegen, dass er weit über dem neuen Grenzwert liegt.

Um die Gesundheit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser zu schützen, sollten sie einer verstärkten und kontinuierlichen medizinischen Überwachung unterzogen werden, um festzustellen, ob sie weiterhin mit bleibelasteten Tätigkeiten beschäftigt werden können.

Zitat

Nikolaj Villumsen (Die Linke, DK), Berichterstatter, sagte: „Heute haben wir greifbare und substantielle Fortschritte erzielt, die das Leben von Millionen Menschen merklich verbessern werden. Es ist nicht alltäglich, dass wir die Arbeitsbedingungen für mehr als vier Millionen Beschäftigte signifikant aufwerten können. Zudem verdeutlicht dies, wie wir einen sozial gerechten grünen Wandel vorantreiben können – ein wesentlicher Schritt vorwärts im Hinblick auf den Schutz der Arbeitnehmer.“

Nächste Schritte

Der Rat muss den Text ebenfalls formell billigen, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und in Kraft tritt.

Quelle: EU-Parlament

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=116915

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