BRAK, Mitteilung vom 24.11.2023
Die Erleichterung des Zugangs zur Justiz für alle und der Aufbau wirksamer, rechenschaftspflichtiger und transparenter Institutionen werden als Voraussetzungen für nachhaltige Entwicklung genannt.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 21. November 2023 die Schlussfolgerungen zum Thema „Ein sozialer, grüner und digitaler Wandel“ gebilligt und den Bemühungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten für die Agenda 2030 und die darin enthaltenen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung begrüßt.
Dabei betont er jedoch, dass der soziale, grüne und digitale Wandel derzeit durch den Klimawandel und die Folgen der COVID-19-Pandemie verhindert wird und globale Herausforderungen verschärft werden. Der Rat hebt auch hervor, dass sich die EU dafür einsetzen wird, dass ein menschenrechtsbasierter Ansatz im Mittelpunkt aller Nachhaltigkeitsinitiativen steht. Ferner wird betont, dass die Verwirklichung der Menschenrechte zur Verringerung von Armut und Ungleichheiten und zur Erreichung aller Nachhaltigkeitsziele beiträgt. Die Achtung, der Schutz und die Förderung der Menschenrechte, einschließlich der Arbeitnehmerrechte, sowie der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit haben nach wie vor Priorität. Unterstrichen wird die Bedeutung einer Umsetzung des Nachhaltigkeitsziels 16 „Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“ sowie die Förderung friedlicher, widerstandsfähiger, gerechter und inklusiver Gesellschaften.
Indem der soziale Zusammenhalt gestärkt und der Zugang zu grundlegenden Sozialleistungen und zum Sozialschutz erleichtert wird, können Armut und Ungleichheiten verringert werden, so der Rat in seinen Schlussfolgerungen. Daher sollen nationale Sozialschutzsysteme für alle Mitglieder der Gesellschaft entwickelt werden, um soziale und wirtschaftliche Möglichkeiten für einen gerechten Übergang zu fördern und sicherzustellen. Es sollen Reformen angestrebt werden, die die Institutionen wirksamer, rechenschaftspflichtiger und transparenter machen und integrative Maßnahmen zur verantwortungsvollen Staatsführung ergriffen werden, um die Rechtsstaatlichkeit und den Zugang zur Justiz zu gewährleisten.
Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 21/2023
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