Bundesregierung, Mitteilung vom 03.05.2023
Als tragender Industriestandort ist Deutschland auf eine leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur angewiesen – ohne Engpässe und Staus. Deshalb hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beschleunigen und vereinfachen soll.
Das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich ist Teil des dritten Beschleunigungspakets der Bundesregierung. Es soll langwierige und komplizierte Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau wichtiger Schienenstrecken und Straßenprojekte einfacher und schneller machen.
Was sieht das Gesetz konkret vor?
Konkret sieht das sogenannte Genehmigungsbeschleunigungsgesetz folgende Regelungen vor:
- Schienenausbau
- Beseitigung von Stauschwerpunkten und Engstellen auf Autobahnen
- Sanierung von Brücken
- Einheitliche Genehmigungsfrist für TEN-Verkehrsprojekte
- Bau von Wind- und Photovoltaikanlagen an Autobahnen
- Digitalisierung der Verkehrsinfrastruktur
Was wurde des Weiteren beschlossen?
Das Bundeskabinett hat außerdem drei Eckpunktepapiere beschlossen: zu Artenschutz und Schieneninfrastruktur, zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Beschleunigungskommission Schiene sowie zum Digitalen Portal für Umweltdaten, umwelt.info.
Ziel ist es, zügig mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen und den Verkehrsablauf effizienter zu gestalten. Die Dokumente bilden somit eine weitere Grundlage für Beschleunigungen im Bereich der Schieneninfrastruktur; sie sollen noch in diesem Jahr umgesetzt werden.
Mit dem Aufbau des Digitalen Portals für Umweltdaten, umwelt.info, zu dem die Bundesregierung ebenfalls Eckpunkte beschlossen hat, werden auch für Planungen und Genehmigungen wichtige Umweltdaten gebündelt und leichter verfügbar gemacht – was so zur Transparenz und Verfahrensbeschleunigung beiträgt.
Quelle: Bundesregierung
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