Bundesrat, Pressemitteilung vom 01.02.2013
Der Bundesrat hat dem deutsch-schweizerischen Steuerabkommen in seiner Sitzung am 02.01.2013 zum zweiten Mal die erforderliche Zustimmung verweigert. Es lag den Ländern erneut zur Abstimmung vor, nachdem sie es bereits am 23. November 2012 abgelehnt hatten.
Daraufhin hatte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen, der am 12. Dezember letzten Jahres vorschlug, das Gesetz aufzuheben. Da der Bundestag dieser Empfehlung in seiner Sitzung am 17. Januar 2013 nicht gefolgt ist, lag dem Bundesrat das unveränderte Abkommen nochmals zur Beschlussfassung vor. Nun hat noch der Bundestag die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Verzichtet er darauf, ist das Gesetz endgültig gescheitert.
Quelle: Bundesrat