BMF, Mitteilung vom 24.07.2024
Die Verordnung sieht eine Anhebung des Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung und die entsprechende Anpassung für Pensionsfonds vor. Außerdem aktualisiert die Verordnung die absoluten Untergrenzen für die Mindestkapitalanforderung von Versicherungsunternehmen aufgrund einer Bekanntmachung der Europäischen Kommission. Im Rahmen dieser Verordnung sollen nur diese Änderungen vorgenommen werden.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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