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Sonderbericht zum Bürokratieabbau beschlossen

BMJ, Pressemitteilung vom 25.10.2023

Das Bundeskabinett hat heute den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Sonderbericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus beschlossen. Der Bericht verschafft unter dem Titel „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode“ einen umfassenden Überblick über alle abgeschlossenen, laufenden und geplanten Maßnahmen. Dabei spielen Digitalisierungsprojekte eine Schlüsselrolle.

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Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) und der gemeinsamen Initiative mit Frankreich zum Abbau von Bürokratie in der Europäischen Union, hat die Bundesregierung zwei wichtige Initiativen gestartet, um Bürokratie abzubauen. Daneben gibt es aber auch eine Vielzahl an abgeschlossenen, laufenden und geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau. Diese Vorhaben werden im nun beschlossenen Sonderbericht dargestellt.

Der Sonderbericht gliedert sich in zwei Teile:

  • Im ersten Teil werden Querschnittsmaßnahmen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau aufgegriffen: Beispielsweise werden seit Januar 2023 alle neuen Gesetzentwürfe mit einem Digitalcheck auf ihren digitaltauglichen Vollzug geprüft. Auch soll mit dem vom Bundesministerium der Justiz geplanten Zentrum für Legistik die praktische Rechtsetzung gestärkt werden. Darüber hinaus erproben einige Ressorts sogenannte Praxischecks und Reallabore.
  • Im zweiten Teil werden Einzelmaßnahmen nach den entsprechenden Politikfeldern dargestellt. Dabei stehen insbesondere Digitalisierungsprojekte, Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und der Abbau von verzichtbaren Informationspflichten.

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Der Sonderbericht ergänzt den Kabinettbeschluss der Bundesregierung vom 30. August 2023 zu einem Eckpunktepapier für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV). Mit den Maßnahmen des BEG IV sollen die Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung entlastet werden. Das Volumen der Entlastungen des Eckpunktepapiers und des ebenfalls verabschiedeten Entwurfs eines Wachstumschancengesetzes beträgt nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes voraussichtlich mindestens 2,3 Milliarden Euro. Derzeit wird an der Erstellung des Referentenentwurfs für das BEG IV gearbeitet.

Ausgangspunkt des BEG IV war die Anfang 2023 durgeführte Verbändeabfrage. Diese ist ein Projekt des Staatssekretär-Ausschusses „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“, in dem alle Ministerien der Bundesregierung vertreten sind. Koordiniert wird dieser von dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und Koordinator der Bundesregierung für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau, Benjamin Strasser. Über 57 Verbände hatten bis Mitte Februar 2023 an der Abfrage teilgenommen und 442 Vorschläge eingereicht.

Die Befragung erfolgte über ein Online-Tool, das vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt wurde. Neben der Benennung von unnötiger Bürokratie konnten die Verbände auch selbst Vorschläge unterbreiten, wie Regelungen vereinfacht werden könnten, die im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegen. Anschließend wurden diese vom Statistischen Bundesamt sortiert und von den jeweils zuständigen Ressorts ausgewertet.

Das Statistische Bundesamt hat einen Monitoring-Bericht erstellt, der den Umsetzungsstand der Vorschläge aus der Verbändeabfrage darstellt. Der Bericht, der auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht wird, listet dabei alle Vorschläge der Kategorie 1 und 2 aus der Verbändeabfrage auf. Dabei wird kenntlich gemacht, ob ein entsprechender Vorschlag in eine Initiative zum Bürokratieabbau eingeflossen ist oder nicht. Auch wird eine Begründung gegeben, sollte der Vorschlag nicht in eine Initiative der Bundesregierung münden.

Den Monitoring-Bericht des Statistischen Bundesamtes finden Sie hier. Zudem finden Sie diesen auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes.

Der Sonderbericht der Bundesregierung „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode“ wird nun dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zur weiteren Beratung übermittelt. Den Bericht finden Sie hier.

Quelle: Bundesministerium der Justiz

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=110511

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