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Stärkung und verbraucherfreundliche Anpassung des alternativen Streitbeilegungsverfahrens

BRAK, Mitteilung vom 27.10.2023

Die EU-Kommission hat am 17.10.2023 zum einen eine Änderungsrichtlinie zur sog. ADR-RL (Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten, 2013/11/EU) veröffentlicht sowie zum anderen eine Empfehlung über Qualitätsanforderungen an Streitbeilegungsverfahren, die von Online-Marktplätzen und Wirtschaftsverbänden der Union angeboten werden, angenommen.

Formuliertes Ziel der Europäischen Kommission ist die verbraucherfreundliche Ausrichtung bei gleichzeitiger Vereinfachung und Modernisierung der Vorschriften zur alternativen Streitbeilegung.

Hierzu wird zum einen der Anwendungsbereich der ADR-Richtlinie ausgeweitet bei u. a. gleichzeitiger Anreizsetzung für Unternehmen, sich für die Wahl alternativer Streitbeilegung zu entscheiden. Im Hinblick auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs, soll sich die Richtlinie künftig auf alle Aspekte des EU-Verbraucherrechtes erstrecken und diesen Rechnung tragen. U. a. soll den Verbrauchern eine besondere Hilfestellung zugutekommen: Die Mitgliedstaaten würden verpflichtet werden Kontaktstellen zu benennen, welche die Kommunikation zwischen Verbraucher und Unternehmen unterstützen, sowie informatorische Hilfe leisten.

Mit Blick auf die Unternehmen, bleibt die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren fakultativ, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften sie vorschreiben. Wird die alternative Streitbeilegung jedoch seitens des Verbrauchers beantragt, so hat das Unternehmen binnen einer Frist von 20 Arbeitstagen mit einer Entscheidung zu reagieren. Hierdurch soll das Procedere beschleunigt und die Unternehmen dazu veranlasst werden, sich mit der Option alternativer Streitbeilegung im konkreten Fall zu beschäftigen.

Neben dem Vorschlag der Änderungsrichtlinie hat die Kommission eine Empfehlung angenommen, um die Streitbeilegungssysteme auf Online-Marktplätzen den europäischen Standards zuzuführen. Die Transparenz der einzelnen Verfahrensschritte der alternativen Streitbeilegung soll sichergestellt werden, ebenso wie die Unabhängigkeit der Mediatoren von finanziellen Interessenkonflikten.

Um Zugang zu dem alternativen Streitbeilegungsverfahren der Online-Markplätze zu erhalten, soll es zwar keiner verpflichtenden anwaltlichen Vertretung oder Beratung bedürfen, zugleich darf den Parteien das Recht auf unabhängige Beratung in keinem der Verfahrensstadien genommen werden.

Die Frist für Rückmeldungen läuft bis zum 22. Dezember 2023.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 19/2023

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=110982

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