BMF, Mitteilung vom 15.11.2023
Auswertungsstichtag 15. Mai 2023 – Beitragsjahre 2019 bis 2022
Seit dem Jahr 2018 stellt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zentrale statistische Auswertungen zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge auf seiner Internetseite zur Verfügung und kommt damit zahlreichen Informationswünschen nach.
- In der Statistik zur Riester-Förderung werden die Ergebnisse der statistischen Auswertung zur Förderung des Aufbaus einer zusätzlichen, kapitalgedeckten Altersvorsorge dargestellt.
- Die Statistik zur Riester-Förderung wird jährlich erstellt und auf der Internetseite des BMF veröffentlicht.
Private Beiträge zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge werden seit dem Jahr 2002 durch die Gewährung von Zulagen und eine gegebenenfalls darüberhinausgehende Entlastungswirkung durch den Sonderausgabenabzug steuerlich gefördert (Riester-Förderung).
Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 ist die Förderung weiter verbessert worden: Die Grundzulage wurde von 154 auf 175 Euro pro Jahr erhöht. Durch die Schaffung eines neuen Freibetrags in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden Riester-Renten zukünftig bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen nicht mehr voll angerechnet. Leistungen aus dem sog. betrieblichen Riester unterliegen in der Auszahlungsphase nicht mehr der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (keine „Doppelverbeitragung“ mehr).
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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