Stellungnahme der BStBK zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts

BStBK, Pressemitteilung vom 10.12.2012

Die BStBK begrüßt, dass Steuerberater mit dem Gesetzentwurf im Bereich der Prozesskosten- und Beratungshilfe Rechtsanwälten gleichgestellt werden sollen, soweit sie ebenfalls zur Rechtsberatung und Prozessvertretung befugt sind.

Positiv ist insbesondere, dass Steuerberatern in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2008 die Befugnis zur Beratungshilfe in steuerrechtlichen Angelegenheiten eingeräumt werden soll. Damit wird der unbefriedigende Zustand beendet, dass Beratungshilfe zwar für steuerrechtliche Angelegenheiten gewährt werden kann, aber Steuerberater, die auf diesem Rechtsgebiet die ausgewiesenen Experten sind, hierzu bislang nicht befugt sind.

Die Stellungnahme an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages finden Sie auf der Homepage der BStBK.

Quelle: BStBK