WPK, Mitteilung vom 05.10.2023
Am 5. Oktober 2023 hat die WPK zur vorgeschlagenen Anhebung der Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklassen von Kapitalgesellschaften Stellung genommen. Die WPK kann die Überlegungen der Europäischen Kommission grundsätzlich nachvollziehen.
Qualitätsverluste in der Finanzberichterstattung befürchtet
Dennoch sieht die WPK die Konsequenzen einer Erhöhung der Schwellenwerte kritisch, da eine Befreiung von der gesetzlichen Prüfung die Qualität der Finanzberichterstattung beeinträchtigen und negative Auswirkungen auf Märkte haben könnte. Ausdrücklich weist die WPK darauf hin, dass mit dem Wegfall der gesetzlichen Prüfungspflicht das Risiko von Betrug und Fehlern in den Jahresabschlüssen steigen könnte. Dies hat möglicherweise negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Refinanzierung der betroffenen Unternehmen.
Zuverlässige Informationen in Form von geprüften Finanzaufstellungen sind eine wesentliche Grundlage für effizient funktionierende nationale und internationale Güter- und Finanzmärkte. Dies gilt umso mehr in Zeiten erhöhter wirtschaftlicher und ökologischer Unsicherheit. Unternehmen benötigen einen zuverlässigen Rahmen, in dem sie agieren und sich entwickeln können. Insgesamt ist die WPK der Ansicht, dass es bessere Wege gibt, Unternehmen effektiv und spürbar von vermeidbaren bürokratischen Lasten zu befreien.
Hintergrund
Am 13. September 2023 hat die Europäische Kommission den Entwurf eines Delegierten Rechtsakts zur Änderung der Schwellenwerte in Art. 3 der Richtlinie (EU) 2013/34 (Bilanzrichtlinie) für die Bestimmung der Größenklassen von Kapitalgesellschaften vorgelegt, der eine deutliche Anhebung der Schwellenwerte von rd. 25 % bezogen auf die Umsatzerlöse und Bilanzsumme vorsieht. Damit soll den Auswirkungen der Inflation Rechnung getragen werden, die seit der letzten Anhebung im Jahr 2013 im EU-Raum kumuliert etwa 24,3 % betrug.
Quelle: WPK
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