Steuerabkommen mit der Schweiz gescheitert

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 17.01.2013

Der Bundestag hat am 17. Januar eine nicht im Konsens, sondern durch Mehrheitsbeschluss zustande gekommene Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12. Dezember 2012 zum Steuerabkommen mit der Schweiz (17/11840) mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Opposition abgelehnt.

Die Empfehlung hatte zum Ziel, den Gesetzesbeschluss im Bundestag vom 25. Oktober 2012 zum Abkommen vom 21. September 2011 mit der Schweiz über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012 (17/10059, 17/11093, 17/11096) aufzuheben und den zugrunde liegenden Gesetzentwurf (17/10059) für erledigt zu erklären.

Mangels Einigung beider Verfassungsorgane kann das Gesetz nicht wie vorgesehen in Kraft treten. Der Bundesrat hatte dem Gesetz am 23. November 2012 seine Zustimmung versagt (17/11635), daraufhin hatte die Bundesregierung am 28. November den Vermittlungsausschuss angerufen (17/11693). Das umstrittene Steuerabkommen zielte darauf ab, für bislang unversteuerte Kapitaleinkünfte deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz eine Abgeltungsbesteuerung wie in Deutschland und eine nachträgliche Besteuerung von in den vergangenen zehn Jahren erzielten, nicht versteuerten Kapitaleinkünften zu regeln.

Quelle: Deutscher Bundestag