BMF, Schreiben IV C 5 – S-2341 / 23 / 10001 :004 vom 04.01.2024
Das BMF hat die Gesamtübersicht über die maßgebenden Kaufkraftzuschläge mit Stand 01.01.2024 bekannt gegeben.
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt.
Die Gesamtübersicht umfasst die Zeiträume ab 01.01.2020.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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