Aktuelles

Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs – Stand 01.01.2024

BMF, Schreiben IV C 5 – S-2341 / 23 / 10001 :004 vom 04.01.2024

Das BMF hat die Gesamtübersicht über die maßgebenden Kaufkraftzuschläge mit Stand 01.01.2024 bekannt gegeben.

Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt.

Die Gesamtübersicht umfasst die Zeiträume ab 01.01.2020.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=114995

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