BMF, Pressemitteilung vom 21.02.2013
Die Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) sind im Januar 2013 im Vorjahresvergleich um 1,8 % gestiegen. Zu dem positiven Gesamtergebnis trugen insbesondere die Bundessteuern (12,1 %) und die Ländersteuern (10,5 %) bei, während die gemeinschaftlichen Steuern das Vorjahresniveau lediglich um 0,4 % übertrafen. Der Bund musste mit einem Einnahmenrückgang von 6,4 % allerdings erhebliche Einbußen hinnehmen, die auf den höheren Beitrag bei den EU-BNE-Eigenmittelabführungen sowie auf den Einbruch beim Aufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag zurückzuführen waren. Die Länder unterschritten das Niveau des Vergleichsmonats lediglich um 0,3 %.
Die Kasseneinnahmen bei der Lohnsteuer lagen im Januar um 8,9 % über dem Ergebnis vom Januar 2012. Das Aufkommen im Januar 2013 ist aufgrund der zeitlichen Verzögerung in der Kassenwirksamkeit erhebungsmäßig dem Jahr 2012 zuzuordnen. Der sich unter Berücksichtigung der Verminderung der Vorjahresbasis durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 ergebende Zuwachs von 7 % entspricht dem Durchschnitt der Monate Februar bis Dezember 2012 und spiegelt damit die positive Entwicklung des Arbeitsmarktes im Jahr 2012 wider. Die aus dem Aufkommen der Lohnsteuer zu leistenden Kindergeldzahlungen lagen um 0,7 % über dem Vorjahresniveau. Das Volumen der Lohnsteuer vor Abzug des Kindergeldes stieg um 7,2 %.
Das Kassenaufkommen der veranlagten Einkommensteuer erhöhte sich im Vorjahresmonatsvergleich um 40,6 %. Mit circa 0,7 Mrd. Euro ist der Anteil der Steuereinnahmen im Januar am Jahresaufkommen allerdings gering. Die Entwicklung der Einnahmen wird im Januar durch das normale Veranlagungsgeschäft geprägt. Einschätzungen über den Trend lassen sich erst anhand des aufkommensstarken Vorauszahlungsmonats März abgeben. Die aus den gegenwärtig laufenden Veranlagungen des Jahres 2011 resultierenden nachträglichen Vorauszahlungen für das Vorjahr 2012 nahmen um über 10 % zu. Nachzahlungen und Erstattungen blieben im Saldo unverändert. Auch das Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer brutto weist mit 13,6 % einen deutlichen Zuwachs gegenüber dem Vorjahresmonat aus. Die Erstattungen an veranlagte Arbeitnehmer nach § 46 EStG unterschritten das Niveau des Vorjahreszeitraums mit 0,8 % nur geringfügig.
Die kassenmäßigen Einnahmen aus der Körperschaftsteuer haben sich im Berichtsmonat Januar 2013 gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als verdoppelt. Auch hier bestimmten wie bei der veranlagten Einkommensteuer die Ergebnisse der Veranlagungen des Jahres 2011 das Aufkommen. Die nachträglichen Vorauszahlungen für das Vorjahr nahmen um über 10 % zu. Der Saldo aus Nachzahlungen und Erstattungen aus der laufenden Veranlagung verbesserte sich erheblich. Die Veranlagung weiter zurückliegender Jahre (Betriebsprüfungsfälle) ergab ebenfalls ein deutliches Plus.
Die Einnahmen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag gingen gegenüber dem Vorjahresmonatsergebnis um 46,1 % zurück. Dieses Ergebnis wird geprägt von einem Sonderfall im Januar 2012, in dem aufgrund einer Ausschüttung im Konzernverbund dem Fiskus rund 1,6 Mrd. Euro zuflossen und der somit die Basis stark überhöhte. Rechnet man den Sonderfall aus der Basis heraus, ergibt sich ein Zuwachs im Kassenaufkommen von circa 25 %. Die Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern nahmen um 63,8 % ab. Das Bruttoaufkommen vor Abzug der Erstattungen ging um 47,6 % zurück.
Das Volumen der Abgeltungssteuer auf Zins- und Veräußerungserträge stieg im Vorjahresmonatsvergleich um 4,8 %. Der Januar ist mit einem Anteil von circa 30 % am Jahresergebnis der aufkommensstärkste Monat.
Die Steuern vom Umsatz unterschritten im Berichtsmonat Januar 2013 das Vorjahresniveau um 1,8 %. Von den beiden Komponenten der Steuern vom Umsatz wies die Einfuhrumsatzsteuer mit einem Rückgang von 11,7 % deutliche Einbußen auf. Demgegenüber stieg das Aufkommen aus der (Binnen-)Umsatzsteuer um 1,5 %. Das Aufkommen aus diesen Steuerarten ist im Jahresverlauf äußerst volatil, so dass über die weitere Entwicklung noch keine belastbaren Aussagen möglich sind.
Die reinen Bundessteuern verzeichneten im Januar 2013 Mehreinnahmen von 12,1 %. Bei der Energiesteuer sind in diesem Monat mit circa 0,5 Mrd. Euro nur geringfügige Einnahmen zu verzeichnen. Sie wuchsen gegenüber dem Vorjahresmonat um 44,8 % an. Die Zunahme der Tabaksteuereinnahmen um 28 % kann u. a. darauf zurückgeführt werden, dass sich die Auswirkungen des vorgezogenen Tabaksteuerzeichenerwerbs in Vorwegnahme der Tabaksteuersatzerhöhung zum 1. Januar 2013 zu einem erheblichen Teil erst im Aufkommen des Januars widerspiegeln. Auch die übrigen Bundessteuern nahmen teilweise zu: Solidaritätszuschlag 2,7 %, Versicherungsteuer 5,0 %, Kraftfahrzeugsteuer 2,6 % und Luftverkehrsteuer 10,9 %. Bei der Kernbrennstoffsteuer gab es im Januar 2013 kein Aufkommen. Die Stromsteuer verzeichnete einen Rückgang um 0,6 %.
Die reinen Ländersteuern überschritten im Berichtsmonat das Vorjahresniveau um 10,5 %. Getragen wird dieses Ergebnis wie bereits in den vergangenen Monaten von der positiven Entwicklung bei der Grunderwerbsteuer (+21,9 %) und der Rennwett- und Lotteriesteuer (+27,5 %). Demgegenüber reduzierte sich das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer um 10,4 %, aus der Biersteuer um 11,2 % und aus der Feuerschutzsteuer um 7,8 %.
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Quelle: BMF