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Steuerreform würde Standortattraktivität Deutschlands erhöhen

ZEW, Pressemitteilung vom 23.02.2024

Mannheim Tax Index misst effektive Steuerbelastung von Unternehmen

Der aktuelle Mannheim Tax Index des ZEW Mannheim zeigt, dass Deutschland im internationalen Steuerwettbewerb weiterhin den Charakter eines Hochsteuerlands hat. Die effektive Durchschnittssteuerbelastung eines rentablen Investitionsvorhabens in Deutschland liegt im Jahr 2023 bei 28,5 Prozent und damit fast 10 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt. Maßnahmen, die die Position Deutschlands im internationalen Vergleich deutlich verbessern, sind allerdings mit erheblichen Steuermindereinnahmen und einem erhöhten Risiko von Mitnahmeeffekten verbunden.

„Mangels größerer Steuerreformen in den letzten 15 Jahren hat Deutschland aus steuerlicher Perspektive im Vergleich zu wichtigen Wirtschaftspartnern an Standortattraktivität für Unternehmensinvestitionen verloren. Diese Einordnung ist besonders bedenklich vor dem Hintergrund einer insgesamt negativen Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland“, betont Julia Spix, Wissenschaftlerin im ZEW-Forschungsbereich „Unternehmensbesteuerung und öffentliche Finanzwirtschaft“. Besonders deutlich wird der Charakter Deutschlands als Hochsteuerland durch die Senkung des Körperschaftsteuersatzes in Frankreich in den letzten Jahren. Auch die Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes im Vereinigten Königreich auf 25 Prozent hat an der Spitzenposition Deutschlands nichts geändert.

Wie Deutschlands Standortattraktivität verbessert werden kann

Aktuell diskutierte Maßnahmen zur Verbesserung der steuerlichen Standortattraktivität sind unter anderem großzügigere Abschreibungsregelungen für bewegliche Wirtschaftsgüter, die Abschaffung des Solidaritätszuschlags sowie eine Absenkung der Gewinnsteuern für Unternehmen auf 25 Prozent. „Durch eine Sofortabschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter, welche unmittelbar investitionsfördernd wirkt, würde Deutschland im internationalen Ranking des Mannheim Tax Index zumindest mit dem wichtigen Wirtschaftspartner USA gleichziehen“ hebt Dr. Daniela Steinbrenner, Wissenschaftlerin im ZEW-Forschungsbereich „Unternehmensbesteuerung und öffentliche Finanzwirtschaft“ hervor.

Auch die Einführung einer degressiven Abschreibung und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags würden die effektive Steuerbelastung der Unternehmen nur geringfügig um 0,2 bzw. 0,7 Prozentpunkte senken. „Eine Senkung der Unternehmenssteuern auf 25 Prozent hat die stärkste Signalwirkung, da sich Deutschland mit einer Effektivsteuerbelastung von 23,5 Prozent im Mittelfeld westeuropäischer Investitionsstandorte positionieren würde. Allerdings ist hier das Risiko von Mitnahmeeffekten hoch“, ergänzt Dr. Katharina Nicolay, stellvertretende Leiterin des ZEW-Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und öffentliche Finanzwirtschaft“. „Insgesamt bleibt festzuhalten, dass eine deutliche Verbesserung der steuerlichen Standortattraktivität ohne erhebliche kurzfristige Steuermindereinnahmen nicht möglich ist“. (…)

Quelle: ZEW

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=119623

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