Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 07.11.2012
Die von deutschen Flughäfen startenden Passagieren zu zahlende Ticketsteuer wird im kommenden Jahr nicht verändert. Der Finanzausschuss stimmte am 07.11.2012 einem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zu "Anpassungen des Luftverkehrsteuergesetzes aufgrund europarechtlicher Vorgaben sowie Entwicklungen aufgrund der Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten" zu.
Mit dem Änderungsantrag sollen die bereits durch die Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung für 2012 vorgenommenen Absenkungen der Steuerbeträge um 6,27 Prozent auch 2013 gelten. Somit soll es 2013 bei einer Steuer von 7,50 Euro (statt 8 Euro 2011) für Flüge mit einem Ziel im Inland oder Europa bleiben. Bei einer Distanz bis zu 6.000 Kilometer werden weiter 22,43 statt früher 25 Euro fällig und darüber hinaus 42,18 statt 45 Euro.
Der Änderungsantrag wurde in den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes (17/10744, 17/10797) eingefügt. Dieses Gesetz regelt die Vergünstigungen für die deutsche Industrie bei der Energiesteuer und der Stromsteuer. Der Gesetzentwurf sieht eine Nachfolgeregelung für den sogenannten Spitzenausgleich vor, der in seiner jetzigen Form zum 31. Dezember 2012 wegfällt. Nach der Neuregelung sollen die Unternehmen in den kommenden zehn Jahren weiterhin Steuervergünstigungen erhalten. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Unternehmen ihre Energieeffizienz erhöhen. "Diese Erhöhung wird nach dem in der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Steigerung der Energieeffizienz vom 1. August 2012 geregelten Verfahren festgestellt", wird in dem Entwurf erläutert. So wird ein Spitzenausgleich ab 2013 nur noch dann gewährt, wenn das Unternehmen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem betreibt.
Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP, nachdem sie zuvor einige Änderungen vorgenommen und Anträge der Opposition abgelehnt hatten. Die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Gesetzentwurf.
Quelle: Deutscher Bundestag