vzbv fordert verschärfte gesetzliche Regelungen
vzbv, Pressemitteilung vom 04.01.2013
Werbung per Telefon ist nur zulässig, wenn Verbraucher vorher ausdrücklich in einer gesonderten Erklärung zugestimmt haben. Doch Unternehmen versuchen immer wieder, die gesetzlichen Vorschriften zu umgehen. Dagegen ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in mehreren Fällen erfolgreich vorgegangen. Der Verband fordert, das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung zu verschärfen.
Vertragsstrafe gegen E-Plus
Bereits vor zwei Jahren fiel E-Plus wegen unerlaubter Telefonwerbung auf, weshalb der vzbv das Unternehmen abgemahnt hatte. Es gab daraufhin zwar eine Unterlassungserklärung ab, rief Verbraucher jedoch weiterhin an, obwohl sie eine Einwilligung in Werbeanrufe nicht erteilt hatten. E-Plus wollte so ehemalige Kunden zurückgewinnen oder neue Produkte beziehungsweise Tarife an den Mann oder die Frau bringen. Nun zahlte E-Plus im November an den vzbv eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.400 Euro.
Klagen gegen Telekom und Vodafone
Das Oberlandesgericht Köln hat durch Urteil vom 30. November 2012 der Telekom Deutschland GmbH untersagt, Verbraucher ohne vorheriges Einverständnis anzurufen, um für Telekommunikationsdienstleistungen oder für Verträge über den Empfang von digitalem Fernsehen zu werben.
Außerdem hat der vzbv gegen Vodafone im April 2012 vor dem Landgericht Düsseldorf Unterlassungsklage erhoben, weil nach seinen Informationen das Unternehmen mehrfach Verbraucher zu Werbezwecken angerufen hatte, um neue Telefon- und Internet-Tarife zu vertreiben. Das Urteil wird in der ersten Jahreshälfte 2013 erwartet.
Strengere Regeln erforderlich
Wegen der auch nach Inkrafttreten des Gesetzes aus 2009 nicht nachlassenden Belästigung der Verbraucher fordert der vzbv seit Jahren strengere Regeln. "Die Einführung der "Bestätigungslösung" würde den Unternehmen endlich den Anreiz zur unerlaubten Telefonwerbung entziehen", betonte Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Danach wären Verbraucher an telefonisch geschlossene Verträge ohne schriftliche Bestätigung nicht mehr gebunden und hätten so mehr Rechtssicherheit.
Quelle: vzbv