WPK, Mitteilung vom 17.01.2024
Die WPK hat die Übersicht der Tätigkeiten, die dem Berufsstand der WP/vBP vorbehalten sind (Vorbehaltsaufgaben), aktualisiert. Zusätzliche Vorbehaltsaufgaben entstanden insbesondere im Energiewirtschaftsgesetz, im Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, im Strompreisbremsegesetz und im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Darüber hinaus wurden die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 AktG und die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts eines Versorgungswerkes nach der Versicherungsaufsichtsverordnung NRW in die Übersicht aufgenommen. Zudem wurden Verweise auf fachliche Verlautbarungen punktuell überarbeitet und redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Die Übersicht hat eine unterstützende Funktion; eine einzelfallabhängige Befassung mit dem Thema Vorbehaltsaufgabe kann sie indes nicht ersetzen.
Quelle: WPK
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