Unternehmensbesteuerung und steuerliches Reisekostenrecht – Einigungsvorschlag angenommen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 17.01.2013

Der Bundestag ist am 17. Januar bei Enthaltung der Linksfraktion einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12. Dezember 2012 (17/11841) zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (17/10774, 17/11180, 17/11189, 17/11217) gefolgt und hat dessen Einigungsvorschlag angenommen.

Der Bundestag hatte das Gesetz am 25. Oktober 2012 beschlossen (17/10774, 17/11180, 17/11189, 17/11217). Der Bundesrat hatte dem Gesetz am 23. November 2012 seine Zustimmung versagt (17/11634), die Bundesregierung daraufhin am 28. November den Vermittlungsausschuss angerufen (17/11694).

Die Einigung sieht vor, die so genannte doppelte Verlustnutzung im Körperschaftsteuergesetz neu zu regeln. Negative Einkünfte eines Organträgers bleiben bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie bereits in einem ausländischen Steuerverfahren geltend gemacht wurden. Umgesetzt wurde auch eine rein redaktionelle Änderung bei der Absetzbarkeit von beruflich veranlasstem Verpflegungsaufwand als Werbungskosten.

Quelle: Deutscher Bundestag