BRAK, Mitteilung vom 15.11.2023
Das Bundesjustizministerium plant, die Steuerberaterplattform an das elektronische Unternehmensregister anzubinden. Das vereinfacht die Anmeldung für Steuerberaterinnen und -berater. Die BRAK bittet darum, auch Anwältinnen und Anwälten eine vereinfachte Anmeldung über das besonderen elektronischen Anwaltspostfach zu ermöglichen.
Im Unternehmensregister werden veröffentlichungspflichtige Daten über Unternehmen zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar bereitgestellt. Registerführende Stelle ist der Bundesanzeiger Verlag, dessen Aufgaben und Befugnisse in der Unternehmensregisterverordnung geregelt sind.
Das Bundesjustizministerium beabsichtigt, die 2023 eingeführte Steuerberaterplattform an das Unternehmensregister anzubinden. Dazu hat es Anfang Oktober den Referentenentwurf einer Änderungsverordnung vorgelegt, welche der registerführenden Stelle die Befugnis einräumen soll, eine Schnittstelle zur Steuerberaterplattform einzurichten. Sobald diese Schnittstelle hergestellt wurde, können Steuerberaterinnen und Steuerberater, die bereits auf der Steuerberaterplattform identifiziert sind, Unterlagen an das Unternehmensregister übermitteln, ohne sich erneut identifizieren zu müssen. Außerdem soll mit der Änderungsverordnung klargestellt werden, nach welchem Zeitraum die im Rahmen der Identifizierung erhobenen Daten zu löschen sind.
Zu dem Referentenentwurf hat die BRAK durch ein Schreiben ihres Präsidenten Dr. Ulrich Wessels Stellung genommen. Darin begrüßt er die Anbindung der Steuerberaterplattform an das Unternehmensregister.
Ergänzend bittet er darum, auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Möglichkeit einzuräumen, sich über das beA-Portal am Unternehmensregister anzumelden. Damit wäre auch für sie eine weitere Identifizierung am Unternehmensregister und die regelmäßige Anmeldung mit Benutzernamen und Passwort nicht notwendig. Die Anmeldung könnte über die beA-Zugangsmittel über das beA-Portal der Bundesrechtsanwaltskammer erfolgen. Voraussetzung dafür wäre, dass die registerführende Stelle auch zum beA-Portal eine Schnittstelle einrichtet.
Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Berlin – Ausgabe 23/2023
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