BMWK, Pressemitteilung vom 16.08.2023
Die Bundesregierung hat am 16.08.2023 die vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck vorgelegten Entwürfe eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes und einer Vierten Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung beschlossen. Die Entwürfe setzen einen Beschluss des Bundestags vom 19.04.2023 um.
Die Änderung des Mess- und Eichrechts ist neben dem ebenfalls am 16.08.2023 im Kabinett verabschiedeten Solarpaket ein weiterer Baustein zum Bürokratieabbau. Die Änderungen beinhalten Erleichterungen im Mess- und Eichrecht für sog. Smart-Meter-Gateways.
Smart-Meter-Gateways unterliegen dem Mess- und Eichrecht. Bislang gelten damit unterschiedslos alle Anforderungen des Mess- und Eichrechts auch für Smart-Meter-Gateways, obgleich es spezialgesetzlich geregelte Anforderungen im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie in den Technischen Richtlinien und Schutzprofile des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt und dort gerade spezifische Anforderungen an die Datensicherheit und deren Überwachung bereits geregelt sind. Daher ist es wichtig hier die Regelungen zu entschlacken und Doppelregulierung zu vermeiden.
Mit der Vereinfachung, einer unbefristeten Eichfrist für Smart-Meter-Gateways und dem nicht vorzeitigen Erlöschen der Eichfrist von Smart-Meter-Gateways trotz eines Software Updates, treibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Bürokratieabbau voran und erleichtert durch den Abbau von Regelhemmnissen die intelligente Digitalisierung der Energiewende.
Die Entwürfe zur Änderung des Mess- und Eichrechts finden Sie hier (Gesetzentwurf) und hier (Verordnung).
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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