VG Karlsruhe, Pressemitteilung vom 12.05.2023 zum Beschluss 12 K 2386/22 vom 24.04.2023
Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat mit Beschluss vom 24. April 2023 ein Verfahren zur Altersgrenze für Bundesrichterinnen und -richter ausgesetzt, um eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) hierzu einzuholen.
Kläger in dem Verfahren ist ein 1960 geborener Richter am Bundesgerichtshof, der sich gegen die gesetzliche Altersgrenze von bis zu 67 Jahren wendet und damit seinen Eintritt in den Ruhestand hinausschieben möchte. Er macht geltend, dass es sich hierbei um eine ungerechtfertigte Altersdiskriminierung handele. Sowohl für Beamtinnen und Beamte des Bundes wie auch für Richterinnen und Richter in der Justiz der Länder sei es im Einzelfall möglich, den Eintritt in den Ruhestand hinauszuschieben.
Nach Überzeugung der Kammer kommt es hierbei auf das Verständnis des Europarechts an, konkret der im Jahr 2000 erlassenen Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. Nationale Gerichte haben die Möglichkeit, solche europarechtlichen Fragen dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg zur Klärung vorzulegen.
Der Beschluss (12 K 2386/22) ist nicht anfechtbar. Nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union wird das Klageverfahren am Verwaltungsgericht Karlsruhe fortgesetzt.
Quelle: VG Karlsruhe
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