Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der Rundfunkbeiträge eingegangen

VGH Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 17.12.2012 zur anhängigen Verfassungsbeschwerde VGH B 35/12

Beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist eine Verfassungsbeschwerde gegen das vom Landtag Rheinland-Pfalz verabschiedete Zustimmungsgesetz zur Neuregelung der Rundfunkgebühren eingegangen.

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat mit Gesetz vom 23. November 2011 (GVBl. S. 385) dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt. Dieser beinhaltet insbesondere eine Neuregelung der Rundfunkgebühren ab dem 1. Januar 2013. Danach müssen Unternehmen Rundfunkbeiträge zahlen, deren Höhe von der Zahl der Betriebsstätten, der dort beschäftigten Mitarbeiter sowie der gewerblich genutzten Kraftfahrzeuge abhängt. Neben Auskunftspflichten der Beitragsschuldner sowie Datenerhebungsrechten der Landesrundfunkanstalten ist ein einmaliger Datenabgleich mit den Meldebehörden angeordnet.

Die Beschwerdeführerin, ein gewerbliches Unternehmen mit mehreren Niederlassungen in und außerhalb Rheinland-Pfalz, sieht sich durch die nunmehrige Ausgestaltung der Beitragspflicht, die ihr auferlegten Anzeige-, Auskunfts- und Nachweispflichten, die vorgesehene Datenverarbeitung sowie die angeordnete Fortgeltung von Lastschriften und Einzugsermächtigungen in ihrer durch die Landesverfassung gewährleisteten Eigentums-, Gewerbe-, Informations- und allgemeinen Handlungsfreiheit sowie in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Der Verfassungsgerichtshof hat dem Präsidenten des Landtags Rheinland-Pfalz und dem Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei bis zum 1. Februar 2013 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Quelle: VGH Rheinland-Pfalz