BRAK, Mitteilung vom 15.09.2023
Die BRAK hat gegenüber der Europäischen Kommission und dem Bundesministerium der Justiz kritisch Stellung zum Verordnungsvorschlag über die Vergabe von Zwangslizenzen für das Krisenmanagement genommen.
Als letztes Mittel in Krisensituationen kann eine zwangsweise Lizenzierung bestimmter Patente, z. B. für wichtige Arzneimittel oder IT-Produkte, geboten sein. In ihrer Stellungnahme stellt die BRAK heraus, dass der Verordnungsvorschlag einen Paradigmenwechsel im Bereich der Vergabe von Zwangslizenzen darstellt. So handele es sich um einen patent- und nicht produktorientierten Ansatz, der deutlich über die Regelungen zur Zwangslizenzierung im deutschen Patentgesetz hinausgehe. Die BRAK unterstreicht, dass die Anwendung dieser weitgehenden Vorschriften restriktiv zu handhaben sei und nur als ultima ratio in Krisensituationen erfolgen könne. Dabei seien der Gegenstand der Zwangslizenz und relevante Begrifflichkeiten klarer festzulegen. Zudem spricht sich die BRAK dafür aus, die Mitwirkungsrechte des Lizenzgebers im Prüfungsverfahren zu stärken. Die im Vorschlag vorgesehenen Vergütungsbestimmungen erzielten keinen fairen Ausgleich der widerstreitenden Interessen. Im Übrigen sei eine Erteilung von Zwangslizenzen nicht allein durch die Kommission, sondern im Rahmen eines Gerichtsverfahrens unter Einbindung aller Beteiligten vorzugswürdig.
Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Brüssel 16/2023
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