Vermittlungsausschuss muss sich mit GWB-Novelle befassen

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 29.11.2012

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23.11.2012 zu dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Achten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-Änderungsgesetz, 17/9852, 17/11053) die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen. Dies teilt die Länderkammer in einer Unterrichtung (17/11636) mit.

Der Bundesrat verlangt unter anderem eine Klarstellung, dass es im Bereich der Wasserversorgung keine Durchleitungsansprüche anderer Unternehmen geben soll. Begründet wird dies mit hygienischen und technischen Gründen.

Quelle: Deutscher Bundestag