BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 2 – S-0316-a / 19 / 10007 :004 vom 13.09.2023
Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der aktuellen Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler; Version 1.0
Die Finanzverwaltung hat nach § 4 KassenSichV in der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (DSFinV-TW) Version 1.0 die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler erarbeitet.
Die DSFinV-TW in der Version 1.0 ist auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern veröffentlicht und kann hier aufgerufen werden.
Die DSFinV-TW in der Version 1.0 ist für Aufzeichnungen, die ab dem 1. Januar 2024 erfolgen, anzuwenden. Die Version 1.0 kann auch schon vor dem 1. Januar 2024 angewendet werden.
Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Hintergrund
Die DSFinV-TW ist die Beschreibung einer Schnittstelle für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenüberlassung („Z3-Zugriff“) im Rahmen von Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen. Sie soll eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder unabhängig von dem beim Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystem sicherstellen.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=108050