BMF, Pressemitteilung vom 30.08.2023
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Wachstumschancengesetzes beschlossen.
Mit dem Wachstumschancengesetz setzen wir Impulse für mehr Wachstum und schaffen das Fundament für Investitionen, insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen.
„Deutschland muss an Dynamik gewinnen. Mit diesem Gesetz schaffen wir Wachstumschancen, verbessern unsere Standortbedingungen und setzen unsere finanzpolitische Strategie konsequent um. Wir bereiten ein Fundament für mehr private Investitionen. Wir erreichen dies unter anderem über eine Entlastung kleinerer und mittlerer Unternehmen. Wachstum können wir nicht mit immer neuen steuer- und kreditfinanzierten Ausgabenprogrammen herbeisubventionieren, denn ein solches Wachstum wäre nicht nachhaltig. Das Wachstumschancengesetz ist ein erster wichtiger Baustein, um die Wachstumskräfte der deutschen Wirtschaft zu stärken. Wir müssen Menschen und Betriebe entlasten – finanziell, aber auch von überbordender Bürokratie.“
Bundesfinanzminister Christian Lindner
Das Wachstumschancengesetz verbessert die steuerlichen und damit auch die wirtschafts- sowie standortpolitischen Rahmenbedingungen, um in Deutschland zu investieren. Wir stärken die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland und leisten einen wichtigen Beitrag, unseren Wohlstand zu sichern und zu steigern. Das Wachstumschancengesetz unterstützt Innovationen und die Transformation zur digitalen und klimaneutralen Wirtschaft.
Mit dem Wachstumschancengesetz werden wir eine Investitionsprämie einführen, die den Unternehmen den Transformationsprozess erleichtern, klimafreundlich zu wirtschaften. Zur Förderung des Wohnungsbaus und zur Unterstützung der Bauwirtschaft wird eine degressive Abschreibung für Wohngebäude befristet eingeführt. Außerdem sollen die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter befristet wieder eingeführt und die steuerliche Forschungsförderung ausgeweitet werden. Sowohl der steuerliche Verlustabzug als auch die Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter werden verbessert. Die Änderung bei der Thesaurierungsbegünstigung und die Option zur Körperschaftsbesteuerung werden attraktiver.
Mit dem Wachstumschancengesetz wird das Steuersystem an zentralen Stellen vereinfacht. Hierzu heben wir Schwellenwerte und Pauschalen an und entlasten vor allem kleine Betriebe von Bürokratie. Außerdem sorgen wir für mehr Steuerfairness, indem das Steuerrecht noch konsequenter durchgesetzt wird. Wir tragen dazu bei, unerwünschte Steuergestaltungen aufzudecken und abzustellen und damit das Vertrauen in den Staat zu stärken.
Eine Finanzpolitik, die auf Stabilität und Nachhaltigkeit achtet, schafft das notwendige Vertrauen, damit Menschen und Betriebe langfristig in Deutschland investieren. Wir können Wachstum nicht mit staatlichen Mitteln herbeisubventionieren, sondern müssen eine solide Haushaltsführung mit Einhaltung der regulären Kreditobergrenze der Schuldenbremse gewährleisten.
Entscheidend für nachhaltiges Wachstum ist schlussendlich, dass wir gute Standortbedingungen schaffen.
Maßnahmenübersicht
Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sind:
- Initiale Einführung einer Investitionsprämie für Klimaschutz
- Wiederermöglichung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter
- Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude
- Stärkung und Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung
- Verbesserungen des steuerlichen Verlustabzugs
- Verbesserungen bei den Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter
- Verbesserungen bei den Sonderabschreibung nach § 7g EStG
- Änderung bei der Thesaurierungsbegünstigung und Option zur Körperschaftsbesteuerung
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts sind:
- Anhebung der Grenzen für die Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtigen sowie der Aufbewahrungspflicht bei Überschusseinkünften
- Befreiung von Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer von umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten
- Beseitigung der Schriftformerfordernis an verschiedenen Stellen des Riester-Verfahrens durch Ermöglichung der elektronischen Datenübermittlung
- Ermöglichung der Digitalisierung des Spendenverfahrens durch Anpassung des Zuwendungsempfängerregisters
- Erhöhung der Freigrenze für den Quellensteuereinbehalt
- Anpassung der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung und notwendige Folgeanpassungen
- Erhöhung der Nichtaufgriffsgrenze für Versicherungsunternehmen und Vermögensverwahrenden bei der Erbschaftsteuer
Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerfairness sind:
- Ausweitung der Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen auf innerstaatliche Steuergestaltungen
- Verhinderung von Steuergestaltungen bei Investmentfonds
- Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen
- Anpassung der Zinsschranke und Einführung einer Zinshöhenschranke
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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