BRAK, Mitteilung vom 14.12.2023
Der Bundesrat hat Ende November das umstrittene Wachstumschancengesetz in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Die BRAK weist erneut auf gravierende Bedenken gegen Meldepflichten und Pflichtangaben in Rechnungen hin und appelliert an die Länder, das Mandatsgeheimnis bei der weiteren Beratung zu berücksichtigen.
Das umstrittene Wachstumschancengesetz soll nach dem Willen des Bundesministeriums der Finanzen Investitionsimpulse und mehr Steuerfairness schaffen. Zudem sollen neue Meldepflichten für Beraterinnen und Berater sowie Steuerpflichtige bei nationalen Steuergestaltungen eingeführt werden. Dagegen hat die BRAK bereits in einer Ende Juli veröffentlichten Stellungnahme vehement protestiert, weil dies die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht der rechts- und steuerberatenden Berufe verletzen würde.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem verpflichtende elektronische Rechnungen für die rechts- und steuerberatenden Berufe vor. Unter anderem sollen zwingend die Leistungsempfänger – also die Mandanten – anzugeben und zudem Angaben zur Leistung zu machen sein. Auch diese Umstände unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Die BRAK hat daher auch diesen Teil des Entwurfs entschieden kritisiert.
Der Bundesrat beschloss in seiner Sitzung am 24.11.2023, den Entwurf in den Vermittlungsausschuss zu überweisen. Die Länder fordern eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Ein Termin für die Behandlung des Gesetzes im Vermittlungsausschuss steht noch nicht fest.
Die BRAK hat sich mit einem Schreiben ihrer Schatzmeisterin Leonora Holling an die Vorsitzende des Vermittlungsausschusses gewandt und erneut auf die gravierenden Bedenken hingewiesen, die die BRAK gegen einzelne Aspekte des Gesetzentwurfs hat. Dies betrifft insbesondere die geplante Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen, gegen die sich auch die Bundessteuerberaterkammer und der Deutsche Steuerberaterverband aussprechen. Sie äußert darin zudem erneut die erheblichen Bedenken gegen die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung. Holling betont die erhebliche Bedeutung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht für die fachgerechte Vertretung von Mandantinnen und Mandanten sowie auch für das Vertrauen der Bevölkerung in den Berufsstand der Rechtsanwaltschaft und appelliert an die Länder, im Rahmen der Beratung im Vermittlungsausschuss zu berücksichtigen.
Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Berlin – Ausgabe 25/2023
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