Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (ZwVollstrAufklRefG) treten am 01.01.2013 bzw. am 01.03.2013 verschiedene Änderungen bzw. Neuerungen in Kraft:
- Die gütliche Erledigung soll durch Vermittlung des Gerichtsvollziehers in jeder Lage des Verfahrens gefördert werden.
- Die Zwangsvollstreckung soll von der weitgehend ineffektiven Sachpfändung auf die Forderungspfändung verlagert werden.
- Die Vermögensauskunft ersetzt das Verfahren über die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung.
- Der Gerichtsvollzieher erhält weitere Regelbefugnisse wie die Aufenthaltsermittlung (z. B. bei Meldebehörden) und das Einholen von Auskünften über Einkünfte und Vermögen des Schuldners bei Dritten (z. B. bei Rentenversicherungsträgern), die weitgehend elektronisch vonstattengehen sollen.
- Ab 01.03.2013 besteht ein Formularzwang für Anträge auf Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse sowie auf richterliche Durchsuchungsanordnungen.
Diese umfassenden Änderungen werden voraussichtlich mit der kommenden Programm-DVD DATEV pro 6.0 (Januar 2013) in Anwalt classic pro 3.1 bzw. in Phantasy 5.72 berücksichtigt.
Quelle: DATEV eG