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Zwei neue Delegierte Rechtsakte zur EU-Umwelttaxonomieverordnung (EU) 2020/852) veröffentlicht

WPK, Mitteilung vom 24.11.2023

Am 21. November 2023 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union zwei neue Delegierte Rechtsakte zur EU-Umwelttaxonomieverordnung (Verordnung (EU) 2020/852) veröffentlicht. Im Juni 2023 hatte die Europäische Kommission beide Rechtsakte angenommen.

  • Die Verordnung (EU) 2023/2486 enthält sieben Anhänge, von denen die ersten vier neue technische Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten bezüglich der vier nichtklimabezogenen Umweltziele (nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme) enthalten. Die übrigen Anhänge betreffen Änderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 zur Taxonomieberichterstattung.
  • Die Verordnung (EU) 2023/2485 enthält zwei Anhänge und ändert die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 bezüglich der beiden klimabezogenen Umweltziele. Die Anhänge enthalten neue technische Bewertungskriterien, die sich auf bereits taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten sowie auf neue Wirtschaftstätigkeiten beziehen.

Die Delegierten Verordnungen treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und sind somit für den Berichtszeitraum 2023 relevant.

Quelle: WPK

Dieser Artikel erschien auf https://www.datev-magazin.de/?p=112863

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