AKTUELLES

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Bilanz der Steuerverwaltung Baden-Württemberg 2023

2023 erzielte die Steuerverwaltung Baden-Württembergs große Erfolge: Über 4,5 Millionen bearbeitete Einkommensteuerfälle und 36 Millionen Euro Mehreinnahmen durch Steuerbetrugsbekämpfung. Die Bearbeitungszeiten der Einkommensteuerbescheide wurden um zwei Wochen verkürzt, und die Grundsteuerreform ist im Zeitplan.

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Neue Regeln beim Vorsteuerabzug ab 2026 geplant: Achtung bei Ist-Versteuerern

Die Bundesregierung plant, den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs aus bestimmten Rechnungen zu verschieben. Davon betroffen: Rechnungen von Unternehmen, die ihre Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten berechnen. Auf Anregung des DStV prüft das BMF nun eine Nichtbeanstandungsregelung zum Schutz des Rechnungsempfängers. Auch hierzu gibt der DStV Hinweise für eine praxisfreundliche Ausgestaltung.

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Kein Abzug von Aufwendungen für den Abriss und Neubau eines formaldehydbelasteten Wohnhauses als außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen für den mit Verweis auf eine Gesundheitsgefährdung getätigten Abriss eines formaldehydbelasteten Einfamilienhauses sowie für dessen späteren Neubau sind lt. FG Baden-Württemberg dann nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn der Abriss des Gebäudes und der Neubau nicht notwendig waren, um die Formaldehydemission zu beseitigen (Az. 1 K 1855/21).

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Totalverlust aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage

Beim Betrieb von PV-Anlagen ist für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht ein Prognosezeitraum von 20 Jahren anzusetzen. Ein Restwert ist nach Ablauf der 20 Jahre nicht anzunehmen. Für die Entnahme des selbst verbrauchten Stroms ist der Teilwert anzusetzen. Der Teilwert des selbst verbrauchten Stroms entspricht den für seine Erzeugung aufgewandten Kosten. So das FG Baden-Württemberg (Az. 10 K 646/22).

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Einnahmen aus Insolvenzanfechtung als nachträgliche Betriebseinnahmen?

Im Anwendungsbereich des § 16 EStG führt die zivilrechtliche Rückabwicklung nach §§ 143, 144 InsO vor Betriebsaufgabe geleisteter Zahlungen des Betriebsinhabers an Insolvenzgläubiger stets zur steuerlichen Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe. Die Rückflüsse aus der Insolvenzanfechtung sind im Zeitpunkt des Zuflusses keine steuerbaren nachträglichen Betriebseinnahmen. So das FG Baden-Württemberg (Az. 8 K 1180/21).

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Vollverzinsung und Unionsrecht

Die Vollverzinsungsregeln der § 233a und § 238 Abs. 1a AO bilden in Bezug auf den Beginn des Zinslaufs und die Zinshöhe die Lage an den Zinsmärkten (jedenfalls noch) realitätsgerecht ab. Die Vollverzinsung verstößt auch nicht gegen die unionsrechtlichen Grundsätze der Äquivalenz und Effektivität. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 12 K 1476/23).

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Arbeitgeberzuschuss zu Entgeltumwandlung – Tariföffnung

Von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) einschließlich des Anspruchs auf einen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG kann gemäß § 19 Abs. 1 BetrAVG lt. BAG auch in Tarifverträgen abgewichen werden, die bereits vor Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 1. Januar 2018 geschlossen wurden (Az. 3 AZR 285/23).

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Ampel-Wachstumsinitiative: Arbeitszeit-Ideen wirtschaftlich kontraproduktiv, schädlich für Gesundheit und Gleichstellung

Die Wachstumsinitiative der Bundesregierung sieht mehr Möglichkeiten vor, vom 8-Stunden-Tag abzuweichen und über eine Vollzeitbeschäftigung hinaus finanzielle Anreize für Mehrarbeit zu schaffen. So sollen etwa Zuschläge auf Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgeht, steuerlich begünstigt werden. Diese Maßnahmen sind jedoch ungeeignet, das Wirtschaftswachstum langfristig anzukurbeln. Das ergibt eine neue WSI-Kurzanalyse der Hans-Böckler-Stiftung.

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SGB-III-Modernisierungsgesetz

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des SGB-III-Modernisierungsgesetzes beschlossen. Mit weniger Bürokratie und mehr Transparenz sollen damit lt. BMAS die Weichen für eine zukunftsgerechte Arbeitsförderung und eine zeitgemäße Arbeitslosenversicherung gestellt werden.

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Startups setzen verstärkt auf Mitarbeiterbeteiligung

Startups in Deutschland beteiligen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstärkt am Unternehmen. Aktuell geben 44 Prozent an, Beschäftigte am Startup zu beteiligen, vor einem Jahr waren es noch 38 Prozent. Weitere 42 Prozent können sich lt. Bitkom eine Mitarbeiterbeteiligung in der Zukunft vorstellen. Nur 6 Prozent der Startups setzen nicht auf Mitarbeiterbeteiligung und schließen das auch für die Zukunft aus.

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