AKTUELLES

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Kein Anspruch auf Vergütung für Zusatzaufgaben eines Richters

Ein Richter, der zusätzlich zu den mit der Stelle, für die er ernannt wurde, verbundenen Aufgaben auch Aufgaben wahrnimmt, die zu einer unbesetzten Stelle an seinem Gericht gehören, hat keinen Anspruch auf eine notwendigerweise finanzielle Entschädigung. Die Gewährung von Freizeit zum Ausgleich der Mehrarbeit könne jedoch lt. EuGH angemessen sein (Rs. C-272/24).

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Angeblich klimaneutrale Fußball-WM: Verbraucherzentrale gewinnt Klage gegen FIFA

„Vollständig klimaneutrales Turnier“, „energieeffiziente Stadien“: Bei der Fußball-WM in Katar gab es große Versprechungen in Sachen Klimaschutz. Nun hat der vzbv einen ersten juristischen Erfolg gegen die FIFA erzielt: Das LG Berlin II hat dem Weltfußballverband mehrere irreführende Werbeaussagen zur angeblich klimaneutralen Fußball-WM in Katar untersagt (Az. 52 O 53/23).

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DStV nimmt Stellung zum Steueränderungsgesetz 2025

Das Steueränderungsgesetz 2025 soll die steuerlichen Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland verbessern und bürgerliches Engagement stärken. Der DStV unterstützt diese Zielsetzung. In seiner Stellungnahme gibt er diverse weitere Impulse und Hinweise zum Regierungsentwurf.

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Entwicklung der Mehrwertsteuer – Planspiele der EU-Kommission

Die EU-Kommission will die Mehrwertsteuer fortentwickeln. Unter anderem soll dabei der Aspekt der Nachhaltigkeit stärker berücksichtigt werden. Die German Tax Advisers fordern zudem für berufliche Bildungseinrichtungen ein Optionsmodell bei der Befreiung von der Mehrwertsteuer. Der DStV gibt einen Überblick.

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„Aufgemerkt Autolenker“ beim Linksabbiegen und Überholen in Österreich!

Das LG Köln hat sich zuletzt mit einem Verkehrsunfall aus dem August 2023 in Österreich zwischen zwei in Deutschland versicherten Pkw, deren Fahrer aus Deutschland kamen, zu befassen. Es hat entschieden, dass sich die Anspruchsgrundlagen und das Schadensrecht zwar nach deutschem Recht richten, für die auf den Verkehrsunfall anzuwendenden Straßenverkehrsregeln sei dagegen das österreichische Straßenverkehrsrecht maßgeblich, auch wenn sich dieses teilweise vom deutschen Straßenverkehrsrecht unterscheidet (Az. 36 O 325/23).

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Abriss einer Photovoltaikanlage bei Sturmtief – LG Köln bestätigt Regressanspruch des Gebäudeversicherers gegen Bauunternehmer

Photovoltaikanlagen erfreuen sich größter Beliebtheit. Das LG Köln hatte sich mit möglichen Regressansprüchen eines Gebäudeversicherers nach Abriss einer Photovoltaikanlage vom Dach während des Sturmtiefs „Sabine“ in 2020 zu befassen. Es hat nun entschieden, dass derartige Regressansprüche bestehen, wenn sich eine sach- und fachgerechte Befestigung der Anlage im Zuge der Montage nicht feststellen lässt (Az. 18 O 254/23).

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